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Equal Pay Day 2020: „Schaltjahr statt Verbesserung“

Er wäre fast untergegangen in diesen hektischen Zeiten: der Equal Pay Day, in diesem Jahr am 17. März, markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. 

Frauen bekommen im Schnitt 21 Prozent weniger Gehalt als Männer – und das bei gleicher Qualifikation, Position und Arbeitszeit. „Diese Ungerechtigkeit ist beschämend, wir müssen sie beseitigen“, fordert Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Von tatsächlicher Gleichstellung zwischen den Geschlechtern kann auch im Jahr 2020 angesichts dieser Lohnlücke noch keine Rede sein.

Um das Einkommen zu erzielen, das Männer bis zum 31. Dezember des Vorjahres erhalten, müssen Frauen 77 Tage länger arbeiten – in diesem Jahr also bis zum 17. März. Diese Verschiebung um einen Tag nach vorne im Vergleich zum vergangenen Jahr, ist durch das Schaltjahr 2020 bedingt.

Die Entgeltlücke hat viele Gründe. So sind es noch immer überwiegend die Frauen, die einen Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit übernehmen – im Schnitt 87 Minuten mehr pro Tag als Männer. Hier braucht es dringend eine gerechtere Verteilung und eine größere Anerkennung dieser geleisteten Arbeit, auch im Hinblick auf faire und gute Renten für Frauen!

Überdies müssen Berufe, die vermehrt von Frauen ausgeübt werden, aufgewertet werden. In der aktuellen Krise um die Ausbreitung des Corona-Virus zeigt sich erneut, wie wichtig die Arbeit im Pflege- und Gesundheitssektor für unsere Gesellschaft ist. Gerade hier arbeiten zum Großteil Frauen und es fehlen Tarifverträge. „Wir brauchen daher eine faire und attraktive Entlohnung des Pflegepersonals mit einem bundesweiten Tarifvertrag!“, so Burkert weiter.

Auch Gesetze zur Überprüfung der Gehälter wie das Entgelttransparenzgesetz helfen wenig, wenn zwei Drittel der Frauen in kleineren Unternehmen davon ausgeschlossen sind. Die EVG fordert gemeinsam mit dem DGB, dieses Gesetz nachzubessern: Der Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten und die Unternehmen müssen zur zertifizierten Prüfverfahren sowie Berichten verpflichtet werden!