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Senioren Soziales

Arbeitskreis RÜG: Das Thema AVDR ist für die EVG noch nicht beendet!

Seit 1991 haben die EVG und ihre Vorgängergewerkschaften nichts unversucht gelassen, die Problematik der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn im Sinne der ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichsbahner zu lösen. Anfang August traf sich der Arbeitskreis Rentenüberleitung (AK RÜG) der EVG Senioren, um über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

Ein Härtefallfonds, der nur diejenigen entschädigt, die eine Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten, ist für die EVG keine adäquate Lösung für die vorenthaltenen, jedoch rechtmäßig erworbenen Leistungen aus der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn“, betonte Annegret Pawlitz, die Vorsitzende der Bundesseniorenleitung bei der Sitzung des AK RÜG.

„Die EVG fordert von der Bundesregierung einen Gerechtigkeitsfonds, aus dem alle benachteiligten Berufs- und Personengruppen eine deutliche Entschädigung erhalten.“ 

In den vergangenen Monaten hat der stellvertretende Vorsitzende Martin Burkert für die EVG eine Vielzahl an Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem DGB geführt. Ein wichtiges Ergebnis waren die daraufhin im DGB stattgefundenen Diskussionen mit den Mitgliedsgewerkschaften in der AG Alterssicherung. Mit der dort gefundenen gemeinsamen Position soll eine Lösung mit dem BMAS und der Politik herbeigeführt werden. Klar ist: Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften und dem DGB als politischem Dachverband können wir auch den Forderungen der EVG mehr Gehör verschaffen. Zudem soll vermieden werden, dass einzelne Berufs- und Personengruppen, die auch im Rahmen des Runden Tisches Sachsen berechtigte Forderungen erheben, gegeneinander ausgespielt werden.

Ende Juni tauschten sich auf Einladung des Staatssekretärs Schmachtenberg die DGB-Gewerkschaften mit dem BMAS über mögliche Eckpunkte für einen Fonds aus. Dabei betonte insbesondere die EVG, dass eine Entschädigungszahlung auch für Betroffene jenseits des Grundsicherungsniveaus gezahlt werden müsse.

Das Festhalten an der Grundsicherungsgrenze würde einen zu geringen Teil der ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichsbahner entschädigen. Dabei war es gerade diese Gruppe, die sich seit Jahrzehnten für eine juristische, dann politische Lösung stark gemacht hat.

Ebenso forderten die DGB-Gewerkschaften die Einrichtung eines Beirats zur möglichen Beteiligung der Betroffenengruppen bei der Ausgestaltung des Fonds. Gleichzeitig wurde angemahnt, dass es eine schnelle Lösung geben müsse, da viele Betroffenen bereits verstorben sind. Rolf Schmachtenberg stellte für den späten Herbst 2020 ein Eckpunktepapier in Aussicht.

Im Vorfeld sollen sowohl die DGB-Gewerkschaften als auch die Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches zum Austausch und zur Diskussion eingeladen werden. Zum Ende der Sitzung des AK RÜG verständigten sich die Teilnehmer*innen darauf, weitere Detailfragen mit den DGB-Gewerkschaften zu klären, mit den Vertreterinnen und Vertretern des Runden Tisches Sachsen im engen Austausch zu bleiben und weiterhin Druck auf das BMAS aufzubauen. In den nächsten Wochen wird sich auch die Bundesseniorenleitung bei ihren Sitzungen mit den Forderungen der EVG austauschen und diese - falls nötig - anpassen.