Triebfahrzeugführer*innen: Sprachtool statt Sicherheit?
Für eine gute Verständigung braucht man eine gemeinsame Sprache. Im Eisenbahnverkehr werden die Sprachanforderungen in der EU-Richtlinie 2007/59/EG geregelt. Das ist auch im Interesse der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs. Doch ausgerechnet hier wollen die Arbeitgeber offenbar sparen.
Triebfahrzeugführer*innen müssen in der Lage sein, sich auf dem Sprachniveau B1 zu verständigen: Sie müssen praktische Situationen mit einem unerwarteten Element meistern, beschreiben und ein einfaches Gespräch weiterführen können. Dazu gehört z. B. die betriebssichere Verständigung mit Fahrdienstleiter*innen in der fremden Sprache. Aber es ist eben auch die Fähigkeit, im Falle größerer Störungen und bei Unfällen in der Landessprache sicher zu kommunizieren.
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