AVDR: Minimallösung für Härtefälle reicht nicht – EVG fordert weiter Gerechtigkeitsfonds
Im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien den Härtefallfonds vereinbart, von dem auch Betroffene der Ost-West-Rentenüberleitung profitieren sollen. Nach einer monatelangen Hängepartie zwischen Bund und Ländern um die offene Finanzierung gibt es nun endlich Bewegung – auch auf anhaltenden Druck der EVG hin. Allerdings will die Politik nur eine Minimallösung umsetzen, von der sehr wenige ehemalige Reichsbahner:innen profitieren würden. Die EVG besteht daher weiter auf einem Gerechtigkeitsfonds zur Anerkennung der Lebensleistung unserer Kolleg:innen.
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