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Gemeinschaft

Corona-Krise: Unsere Stärke heißt Solidarität 

Es sind Wochen und Monate, wie wir sie noch nie erlebt haben. Die Corona-Krise verändert uns. Unser tägliches Leben, unsere Arbeit, unser Handeln als Gewerkschaft, vielleicht unsere Gesellschaft als Ganzes.

Für diese Situation gibt es kein Lehrbuch und kein Rezept. Die EVG hat aber schnell das Heft des Handelns in die Hand genommen. Wir leben Gemeinschaft - das war noch nie so wichtig wie jetzt.

EVG-Helfernetzwerk

In dieser Situation hält die EVG-Familie zusammen. Unsere größte Stärke ist die Solidarität. Gemeinsam wollen wir vor allem denen helfen, die besonders hilfsbedürftig sind; Kolleginnen und Kollegen, die auf sich allein gestellt sind, zu Risikogruppen gehören oder die sonst unsere Solidarität und Gemeinschaft im besonderen Maße benötigen.

Vor allem ältere Kolleginnen und Kollegen und Menschen mit Vorerkrankungen, denen empfohlen wird, nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und große Menschenmengen zu meiden, sind jetzt dringend auf unsere Unterstützung angewiesen.

Viele Kolleginnen und Kollegen haben Part­ner*innen oder Angehörige, die aktuell stärkerer Pflege bedürfen. Auch ihnen wollen wir Hilfe anbieten, denn ihre Ansteckung durch Handeln im öffentlichen Raum könnte für ihre Lieben extreme Auswirkungen haben.

Deswegen haben wir das EVG-Helfernetzwerk auf die Beine gestellt. So funktioniert es:

  • Wer helfen kann und möchte, meldet sich bei seiner EVG-Geschäftsstelle. Bei den Hilfsangeboten kann es darum gehen, Botengänge und Einkäufe zu übernehmen, aber auch einfach mal zu telefonieren: Denn viele Kolleginnen und Kollegen befinden sich im Ruhestand und die aktuellen Maßnahmen führen zu Einsamkeit. Bei einem Austausch am Telefon vergeht die Zeit schneller.
  • Ebenso melden sich hier all diejenigen, die in irgendeiner Weise Unterstützung benötigen. Vor allem die EVG-Geschäftsstellen agieren hier als verbindendes Netzwerk, sie verbinden und bringen Menschen zusammen. Sie wissen auch, wo und wie vor Ort auf bereits bestehende Angebote unserer Sozialpartner zurückgegriffen werden kann. 

Alle Informationen sind auch auf unserer Homepage zusammengestellt:
www.evg-online.org/wirlebengemeinschaft

„Wir zeigen damit“, so Torsten Westphal, „dass die Eisenbahnerinnen und
Eisenbahner auch in schwierigen Zeiten zusammenstehen.“

Schutz und Absicherung der Beschäftigten

Hier streben wir umfassende Regelungen für alle Kolleginnen und Kollegen in unserem Organisationsgebiet an. Zwei Dinge stehen für die EVG ganz oben auf der Agenda: Die Gesundheit der Beschäftigten und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze.

Der Rückgang der Einnahmen im ÖPNV und SPNV in Zeiten einer „Kontaktsperre“ darf nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führen! Und Themen wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege naher Angehöriger (weil Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen geschlossen sind), müssen geregelt werden.

Die Gespräche dazu haben wir bereits aufgenommen. Es gibt dafür auch eine Blaupause: die Vereinbarung, die wir mit der Deutschen Bahn abgeschlossen haben. Hier ist u.a. geregelt:

  • Bezahlte Freistellung für Kinderbetreuung. Betroffene Eltern, die die Kinderbetreuung nicht anders organisieren können, bekommen zunächst bis Ostern 15 Arbeitstage bezahlte Freistellung. Diese Tage müssen nicht nachgearbeitet werden. Wenn es bis dahin keine gesetz­liche Regelung zu diesem Thema gibt, wird neu verhandelt. Der Fonds soziale Sicherung erhöht in diesem Jahr einmalig den Kinderbetreuungszuschuss. Mehr dazu auf S. 8.
  • Keine betriebsbedingten Kündigungen wegen Corona.
  • Wer auf Grund der Pandemie seine Arbeit nicht ausüben und auch nicht anderweitig eingesetzt werden kann, bekommt sein Entgelt dennoch unvermindert ausgezahlt.
  • Für viele Unternehmen/Betriebe hat die EVG Kurzarbeitergeldregelungen tariflich vereinbart. Falls Kurzarbeit vereinbart werden sollte, wird das Kurzarbeitergeld aufgestockt. Diese Regelung wird jetzt auch dort angewendet/vereinbart, wo diese Tarifregelung nicht gilt. Wir haben verabredet, die Lage dauernd zu beobachten.
  • Die Regelungen sind zunächst bis zum 31. Juli befristet. Vor Ablauf dieser Frist wird rechtzeitig darüber verhandelt, ob sie verlängert oder modifiziert werden.
Unterstützung der Betriebsräte

In der gegenwärtigen Situation sind überall die Betriebsräte gefragt. Was aber können/dürfen sie jetzt noch tun? Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt, dass Betriebsratssitzungen als Präsenzsitzungen durchzuführen sind. Das aber kann von Betriebsräten heute aus Gründen des Selbstschutzes schon nicht verlangt werden. Zumal bei den flächenmäßig ausgedehnten Betrieben in unserem Organisationsgebiet die An- und Abreise mit den üblichen Infektionsgefahren hinzu kommt.

Um einerseits bestehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nicht zum Hemmschuh werden zu lassen und zum anderen das Risiko einer Gesundheitsgefährdung von BR-Mitgliedern zu minimieren, könnte man als absoluten Ausnahmefall eine BR-Sitzung im Rahmen einer Videokonferenz abhalten.

Wir sind uns in dieser Empfehlung einig mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der „schnelle und pragmatische Lösungen“ gefordert hat. Das Ministerium, heißt es in einer Erklärung des Ministers, „ist der Meinung, dass in der aktuellen Lage, wenn beispielsweise die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype, zulässig ist. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach unserer Auffassung wirksam.“

Politische Forderungen

Klare Zusagen für den SPNV: Die EVG hat die Bundesländer aufgefordert, die Bestellerentgelte für SPNV-Leistungen in voller Höhe weiter zu zahlen – auch wenn es zu Leistungseinschränkungen kommen sollte. Denn voraussichtlich werden viele Eisenbahnverkehrsunternehmen ihr Angebot im Regionalverkehr reduzieren. Grund: hohe Krankenstände und drastisch zurückgehende Fahrgastzahlen. Dies darf aber nicht zu Liquiditätsengpässen bei den Verkehrsunternehmen führen. Denn bezahlt werden die Unternehmen in der Regel nur für erbrachte Leistungen. Würden die Bestellerentgelte entsprechend gekürzt, würde dies zu Lasten der Beschäftigten gehen. Aber: Die Personalkosten bleiben gleich, auch wenn weniger Züge fahren. Die Verkehrsminister*innen der Bundesländer haben diese Forderung umgehen aufgegriffen. Sie sprechen dich dafür aus, dass die Bestellerentgelte in voller Höhe weiter gezahlt werden. Jetzt muss es gelingen, entsprechende Lösungen schnellstmöglich auch für den Busbereich zu finden. 

Kurzarbeitergeld: Die EVG ruft die Bundesregierung zur Verbesserung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld auf. Die Arbeitgeber sollen einen Teil der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge dazu nutzen können, den Lohn der Beschäftigten aufzustocken. 40 Prozent weniger als der Netto-Lohn – das kann für viele Beschäftigte zu einem echten Problem werden. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld zu 100 Prozent von den Sozialbeiträgen befreit. Die Die Aufstockung kann helfen, die soziale Balance zu wahren.

Gewerkschaftsarbeit geht weiter

Die EVG hat auch früh einen Notfallplan entwickelt, damit wir auch weiterhin für unsere Mitglieder da sind“, sagt die Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay. „Die Gewerkschaftsarbeit geht weiter, nur anders.“ So schalten sich unsere Seniorinnen und Senioren jeden Freitag zu einem telefonischen Stammtisch zusammen. Auch die Mitgliederbetreuung geht weiter, auch wenn die Geschäftsstellen geschlossen sind.

Leider mussten auch viele Veranstaltungen und Seminare abgesagt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der EVA werden rechtzeitig informieren, wenn bekannt ist, wann welche Veranstaltungen nachgeholt werden. Wir sind mittendrin in der Krise und niemand weiß heute, wie lange sie noch dauern wird. Eines zeigt sich schon jetzt: Die Schiene ist systemrelevant. Beispiel Güterverkehr: Die Güterbahnen stehen bereit, Transporte zu übernehmen, die Lkw wegen der Beeinträchtigungen durch die Pandemie nicht mehr leisten können. Ein Güterzug ersetzt 52 Lkw – das ist bedeutsam angesichts von Grenzkon­trollen und 60-Kilometer-Staus.

„Im Augenblick wird für jeden erlebbar, wie wichtig es ist, eine gut funktionierende Eisenbahn zu haben“, sagt der EVG-Vorsitzende Torsten Westphal. „Die Eisenbahn fährt, allen Unwägbarkeiten zum Trotz. Damit sorgt sie für Nachschub und den Transport lebensnotwendiger Güter. Auch im Regional- und Fernverkehr gewährleisten Eisenbahn und Bus die erforderliche Mobilität und tragen so zur Daseinsvorsorge bei.“


März 2020: menschenleere Bahnsteige in Köln

Wie kommt ihr durch die Krise?
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