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Interview Beamtenpolitik

KVB: „Die EVG lenkt die Dinge in die richtige Richtung“

Einiges im Busch bei der KVB: Die langen Erstattungszeiten haben viele Mitglieder verärgert - und im kommenden Jahr steht eine Änderung bei der Pflegeversicherung an. Doch allmählich kommt die KVB wieder in ruhiges Fahrwasser, sagt Michael Welon-Neuer, Hauptversichertensprecher und KVB-Vorstandsvorsitzender.

Zunächst, aus aktuellem Anlass natürlich die Frage, wie es derzeit mit den Erstattungszeiten aussieht. Gibt es hier Neuigkeiten?

Wir sind auf einem guten Weg und die Prognose ist, dass wir ungefähr bis Pfingsten wieder einen Stand erreichen, der deutlich unter den satzungsgemäßen 28 Tagen liegt. Dass unsere Maßnahmen bei den Versicherten bereits ankommen, merke ich zum Beispiel daran, dass mich weniger Beschwerdeanrufe und -Mails erreichen. Die Zufriedenheit mit den Erstattungszeiten macht sich also bemerkbar. Übrigens möchte ich an der Stelle ganz klar noch eines sagen: Was die Beschäftigten der KVB in den letzten Wochen geleistet haben, ist herausragend. Nur so war es möglich, den Stau an Anträgen anzuarbeiten. Ich sage: Hut ab!

Zum Thema Pflegeversicherung, GPV-, KVB-Dienstleisterwechsel: Es werden immer wirtschaftliche Gründe angeführt, warum der Vertrag zwischen GPV und KVB gekündigt wurde. Wie ist das zu verstehen?

Es ist ja schon am Begriff Dienstleister erkennbar, dass die KVB Dienstleistungen erbracht hat und dafür von der GPV einen Geld-Betrag bekommen hat. Leider war letztendlich diese Finanzierung für die KVB nicht auskömmlich. Also wir haben dafür, dass wir für die GPV gearbeitet haben noch Geld draufzahlen müssen, das konnte nicht im Sinne unserer Versicherten sein. Das hat auch mit der Personalsituation zu tun: Wir haben bei den KVB-Beschäftigten einen Altersdurchschnitt von über 59 Jahren und wir müssen ja auch in die Zukunft schauen. Zu dem Zeitpunkt, wo wir den Vertrag gekündigt haben, war es aber nicht möglich, von extern Personal zu gewinnen und da stellte sich die Frage: Was ist in ein paar Jahren? Können wir überhaupt noch diese Aufgaben bewältigen? Und die Antwort war unter den gegebenen Bedingungen leider nein. Ich bedaure das auch in gewisser Weise, aber die Entscheidung wurde sehr rational gefällt und ist nun unumkehrbar.

Nun muss diese Entscheidung also umgesetzt werden. Dazu ist vermutlich auch ein Vertrag nötig, in dem festgelegt ist, wie der Dienstleisterwechsel von der KVB zur HMM durchgeführt wird. 

Ja der sogenannten „Transitionsvertrag“ ist nun endlich unterzeichnet. Damit wurde eine Einigung gefunden, wie die Überleitung der Mitgliederdaten von der KVB zur HMM erfolgt. Dies geschieht in drei Stufen und in der ersten Stufe werden ab dem 1. Juli dann die Daten derjenigen sein, die noch gar keine Pflegeleistung erhalten; die werden zuerst von der KVB zur HMM transferiert. Die betroffenen Mitglieder werden über diesen Prozess auch von der GPV informiert.

Spielt in diesem Prozess die EVG auch eine Rolle?

Ja und zwar eine sehr positive. Denn sie tritt hier quasi als Vermittlerin und als Vertreterin der Betroffenen auf. So hat sie zum Beispiel mit den beteiligten Parteien, also vor allem der GPV und der KVB, gesprochen und mitgeholfen, einen Weg zu finden, damit die Versicherten möglichst unkompliziert und gut aufgehoben weiterhin ihre Leistungen erhalten.

Aber es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die EVG selbst keine Entscheidungen fällt. Die Kündigung des Dienstleistervertrags zwischen KVB und GPV war Sache der KVB. Die EVG spielt hier sozusagen die Rolle einer Lobbyorganisation, die die Interessen ihrer Mitglieder – also der meisten Versicherten – vertritt und in diesem Sinne sich, zum Teil auch sehr vehement, bemerkbar macht und versucht die Dinge in die richtige Richtung zu lenken.