Bundesseniorenleitung: EU-Wahl: EVG-Senior:innen fordern bezahlbare Mobilität
Die politischen Wahlen rücken näher – Europa im Juni, drei Landtage im Herbst. Klar, dass sich auch die Bundesseniorenleitung der EVG in ihrer Frühjahrssitzung damit befasst hat.
Abbau von Altersdiskriminierung, ein Digitalpakt für Ältere, sichere Renten, bezahlbare Mobilität insbesondere für ältere Menschen - das sind einige der seniorenpolitischen Forderungen, die der DGB für die Wahl zum EU-Parlament aufgestellt hat. Die EVG-Senior:innen können sie voll und ganz unterschreiben. Die Bundesseniorenleitung (BuSL) hat bei ihrer Sitzung im März in Erfurt beschlossen, diese Forderungen zu übernehmen und bei der seniorenpolitischen Arbeit vor Ort zu verwenden.
Ein spezielles Thema hat die EVG dagegen beim Härtefallfonds (HFF). Mit diesem Fonds sollten, in Form einer Einmalzahlung, u.a. die Härten abgemildert werden, die bei der Ost-West-Rentenüberleitung entstanden sind. Dass der Härtefallfonds kein großer Wurf ist, hat die EVG von Anfang an kritisiert. Zu harte und zu starre Kriterien führen dazu, dass nur wenige Betroffene die Einmalzahlung bekommen. Und so ist der Fonds weit entfernt von einer echten Anerkennung der Lebensleistung der Betroffenen. Die EVG bleibt bei ihrer Forderung eines Gerechtigkeitsfonds.
Steffen Bosecker vertritt die EVG im Beirat des HFF. Die Zahlen, die er vor der BuSL vortrug, bestätigten diese Kritik.
- Insgesamt wurden rund 167.000 Anträge gestellt, 23.000 davon zur Rentenüberleitung (darunter auch die Eisenbahner:innen) – ansonsten waren z. B. auch Spätaussiedler:innen und jüdische Kontingentflüchtlinge anspruchsberechtigt.
- Zur Rentenüberleitung sind ganze 532 Anträge bisher bewilligt worden, mehr als 2.700 wurden abgelehnt, alle anderen sind noch in Prüfung. Die Ablehnungsgründe, so Steffen, können sehr lapidar sein: „Wenn jemand eine Rente bezieht, die 5 Cent zu hoch ist, ist das schon ein Ausschlusskriterium.“
- Auch wenn die Verfahren noch andauern, ist absehbar: der mit 500 Millionen Euro dotierte Fonds wird nicht annähernd ausgeschöpft, denn die bisher geflossenen Zahlungen betragen rd. 44 Millionen Euro, davon entfallen gerade mal 1,8 Millionen auf die RÜG-Fälle.
„Es ist nicht absehbar, dass die nicht ausgeschöpften Gelder noch ausgeschüttet werden, etwa indem die Kriterien verändert werden“, so Steffen. „Die Länder pochen bereits darauf, ihr Geld zurückzubekommen.“ Seine Schlussfolgerung: „Wir brauchen eine politische Lösung – eine Regelung zum „Gerechtigkeitsfonds“ in der kommenden Koalitionsvereinbarung nach der Bundestagswahl 2025! Wir müssen jetzt handeln – ein weiteres Verschieben in die Zukunft ist keine Lösung.“ Da bieten sich die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen als Ankerpunkte an. Daher gibt es die Idee, dass die drei Landesverbände jeweils gemeinsam mit dem DGB und ver.di Veranstaltungen durchzuführen, wo es um sozialpolitische Forderungen geht und in denen den Parteien u.a. zum Härtefallfonds auf den Zahn gefühlt werden soll. Das gemeinsame Ziel kann nur die Forderung zu einem Gerechtigkeitsfond sein! „Wir müssen die Politik treiben“, so Steffen. „Einen anderen Weg haben wir nicht.“
Zehntausende Senior:innen sind Mitglied in der EVG und sie sind ein elementarer Bestandteil unserer Organisation. Tendenz allerdings sinkend! Gleichzeitig werden in den nächsten Jahren tausende Beschäftigte der Bahnen in Rente bzw. in den Ruhestand gehen. Wie schaffen wir es, diese Kolleg:innen als Mitglieder zu halten? Das diskutierte die BuSL engagiert mit dem Abteilungsleiter Mitgliederentwicklung und Organisation, Jörg Kronberg. Klar herausgearbeitet wurde: Der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Die Ortsseniorenleitungen müssen wissen, wer in Rente geht, damit sie die Kolleg:innen für die Seniorenarbeit „übernehmen“ können. Hierfür muss der Kontakt zwischen den OSLen, den OVen und den Betriebs- und Dienststellengruppen intensiviert werden. Warum nicht die regionalen Sprecher:innen der Betriebs- und Dienststellengruppen regelmäßig zu den Sitzungen der Ortsseniorenleitungen einladen? Daneben, so ein Kollege, müssen die Leistungen der EVG für Mitglieder im Ruhestand und Rente immer wieder sichtbar gemacht werden.
Ausgiebig diskutierten die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik.
Thema Gesundheitspolitik.
Hier liegt seit dem Frühjahr ein Maßnahmenpaket des Bundesministerium für Gesundheit vor, das die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren soll. Die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen machen die Hoffnung jedoch zunichte, dass eine langjährige EVG-Forderung und ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag in naher Zukunft umgesetzt wird: die Dynamisierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds. Er dient dazu, versicherungsfremde Leistungen in der GKV auszugleichen.
Thema Alterssicherung.
Aktuell hat die Bundesregierung das „Rentenpaket II“ in Arbeit. So soll das Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent stabilisiert werden. Die EVG sieht dies als Schritt in die richtige Richtung, der jedoch nicht ausreicht. Das Rentenniveau gilt es dauerhaft bei mindestens 50 Prozent zu stabilisieren. Zudem sieht das Paket vor, einen Fonds aufzubauen, der am Kapitalmarkt agiert und hier zusätzliche Mittel für die Rentenkasse generieren soll. Der aber erst ab 2040 (!) mögliche Effekt: die Rentenbeiträge könnten um 0,3 Prozentpunkt sinken. Ist es das wert? Schließlich, da waren sich die Teilnehmenden einig, ist jedes Agieren am Kapitalmarkt auch ein Glücksspiel.