imtakt
Top Themen
Anmelden oder Registrieren

Politik

Konjunkturpaket: 150 Milliarden gegen Corona

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist auf dem Weg. Bundestag und Bundesrat haben bereits erste wichtige Teile des umfangreichen Programms Ende Juni verabschiedet. Mit insgesamt 57 Punkten will die Bundesregierung der Wirtschaft über die Folgen der Corona-Krise hinweghelfen und eine Rezession vermeiden. Viele dieser Regelungen sind auch für unsere Branche und unsere Mitglieder relevant.

Die beschlossenen Maßnahmen werden jetzt Schritt für Schritt in einer Vielzahl von einzelnen Gesetzesänderungen umgesetzt. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

Verkehrspolitik

  • Der Bund wird den SPNV- und ÖPNV-Unternehmen unter die Arme greifen.
  • Für den SPNV werden die Regionalisierungsmittel für 2020 einmalig um 2,5 Milliarden Euro angehoben. Darüber hinaus soll den Ländern ermöglicht werden, den ÖPNV-Unternehmen Beihilfen zu gewähren, um die coronabedingten Einnahmeausfälle auszugleichen. Die EVG begrüßt das als gutes Signal für die Branche und auch für die Beschäftigten - und fordert jetzt eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen. Zudem müssen die Länder ihrerseits nun denselben zugesagten Anteil erbringen.
  • Der Deutschen Bahn stellt der Bund weitere 5 Milliarden Euro an zusätzlichem Kapital zur Verfügung - über die bereits im vorigen Jahr beschlossene Eigenkapitalerhöhung hinaus. Diese 5 Milliarden Euro sollen die wirtschaftlichen Schäden durch Corona ausgleichen - damit die im vorigen Jahr beschlossene Kapitalerhöhung wie vorgesehen für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes eingesetzt werden kann.
  • Der Mehrwertsteuersatz wird während der zweiten Jahreshälfte (befristet also bis 31. Dezember 2020) abgesenkt. Auf Bahntickets fallen also in dieser Zeit 5% statt 7% Mehrwertsteuer an.
  • Die EEG-Umlage wird 2021 und 2022 um jeweils 0,5 Cent abgesenkt – allerdings nicht nur für die Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern für alle. Die EVU werden damit also entlastet, aber es gibt keine Verbesserung der Wettbewerbssituation.
  • Was uns allerdings fehlt, sind Maßnahmen für den Schienengüterverkehr - denn auch hier sind dramatische Einbrüche zu verzeichnen und gleichzeitig hat der Schienengüterverkehr gezeigt, wie „systemrelevant“ er ist. Gefragt ist hier nicht nur Deutschland, das Thema muss auch auf europäischer Ebene vorangetrieben werden. Die Bundesregierung muss das Thema im Zuge der Ratspräsidentschaft auf die Tagesordnung setzen.

Ausbildung

  • Im Konjunkturprogramm finden sich auch Maßnahmen wieder, auf die DGB und EVG zur Absicherung der Dualen Ausbildung gedrängt haben und die damit nun auch finanziell unterfüttert werden (Finanzvolumen bis zu 500 Mio. Euro). Dazu gehören eine Prämie für Unternehmen, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen, die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung und die Förderung von Unternehmen, die trotz Kurzarbeit weiterhin ausbilden. Neu ist eine gestufte Ausbildungsprämie für Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den Vorjahren halten (2.000 Euro pro Azubi) oder erhöhen (3.000 Euro pro Azubi). Die betreffenden Firmen müssen dafür coronabedingte Umsatzeinbußen nachweisen oder selbst von Kurzarbeit betroffen sein. Die Maßnahmen greifen überwiegend für kleine und mittlere Unternehmen und bilden klar den Worst Case ab. An der Zusage, die Ausbildung im bisherigen Umfang und in hoher Qualität fortzusetzen, werden wir die Arbeitgeber auch weiterhin messen. 


Sozial- und Gesundheitspolitik

  • Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert. Wenn bei den Sozialversicherungsträgern darüber hinaus gehender Finanzbedarf besteht, wird dieser aus dem Bundeshaushalt gedeckt.
  • Im September wird die Pandemie-Lage noch einmal überprüft. Auf dieser Basis wird eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorgelegt.
  • Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.
  • Um gemeinnützige Organisationen wie Sozialunternehmen oder Familienferienstätten zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür 1 Milliarde Euro bereit.
  • Der Bund wird erneut dem Wunsch der neuen Länder nach einer stärkeren Beteiligung an den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) nachkommen und seinen Anteil von derzeit 40% ab dem 1.1.2021 auf 50% aufstocken.
  • Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen, strebt der Bund mit den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an, v. a. zur personellen und organisatorischen Stärkung der Gesundheitsämter.
  • Ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ wird aufgelegt. Daraus werden notwendige Investitionen gefördert, sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser zur besseren Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation.
  • Bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung werden aufgestockt und neue Initiativen und Forschungsnetzwerke gefördert, insbesondere zu viralen Erkrankungen mit epidemischem oder pandemischem Potential.

Familienpolitik

  • In zwei Teilzahlungen (September und Oktober) fließt für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich zum Kindergeld ein Bonus von 300 Euro. Er soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Allerdings soll er nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) angerechnet werden; dadurch profitieren vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, sollen ebenfalls berücksichtigt werden, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Kindergeldanspruch besteht.
  • Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet (für 2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene muss weniger vom Einkommen versteuern.
  • Für 2020 und 2021 werden insgesamt 1 Milliarde Euro zum Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen bereitgestellt. Damit können Erweiterungen, Um- und Neubaumaßnahmen finanziert werden, um die Kapazitäten zu erhöhen; alternativ aber auch Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygiene 

Fazit
Das Konjunkturpaket enthält wichtige Regelungen, um die finanzielle Schieflage, in die viele Unternehmen insbesondere im ÖPNV geraten sind, abzumildern. Zahlreiche Forderungen der EVG sind in das Programm aufgenommen worden. Hier stechen insbesondere die Erhöhung der Regionalisierungsmittel hervor, wodurch die Bundesländer den Bahn- und Busunternehmen einen Ausgleich für die coronabedingt stark verringerten Fahrgeldeinnahmen zahlen können. Aus Sicht der EVG muss es aber auch Hilfs-Maßnahmen für den Schienengüterverkehr geben. Auch Familien, und hier insbesondere Alleinerziehende und Geringverdiener*innen profitieren ganz konkret von den Maßnahmen.