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Politik Tarif

Fair nach vorne: Kernelemente und Zeitstrahl des Tarifabschlusses 

Mit dem aktuellen Tarifabschluss sichern wir Arbeitsplätze und schaffen zugleich viele konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten.

Auch dieses Paket besteht aus verschiedenen Elementen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Hier haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst und erläutert. In den kommenden Wochen wird es weitere konkrete und detaillierte Infos geben.  

Corona-Paket
Kommt die zweite Welle der Pandemie? Oder sind wir schon mittendrin? 
Die EVG hat vorgesorgt – und tarifliche Regelungen abgeschlossen, mit denen EVG-Mitglieder bessere Chancen haben, durch die Krise zu kommen: 

  • Kündigungsschutz: Betriebsbedingte Kündigungen sind bis Februar 2023 ausgeschlossen, auch bei einer Betriebszugehörigkeit unter zwei Jahren. Also: Beschäftigungsschutz ab Tag 1 nach der Probezeit. 
  • Kinderbetreuung: Wer Kinder betreuen muss, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind, hat bis Ende 2020 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 50 Tage Arbeitsbefreiung (Alleinerziehende: bis zu 100 Tage). Auch gibt es zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung einen Arbeitgeberzuschuss analog zur Kurzarbeit.  
  • Pflege: Für die Pflege von Angehörigen haben Beschäftigte bis Ende des Jahres Anspruch auf bis zu 20 Tage Arbeitsbefreiung. Das Entgelt wird während dieser Tage fortgezahlt. Bei Kinderbetreuung und Pflege werden bereits gewährte Freistellungstage angerechnet.
  • Anschlussregelung: Zeichnet sich ab, dass der Gesetzgeber zu diesen Themen Anschlussregelungen trifft, nehmen auch wir entsprechende Verhandlungen auf. 

Arbeitszeit

  • Individualisierung, Arbeitszeitsouveränität, Belastungsreduzierung: Das sind die drei Meilensteine der Arbeitszeitpolitik der EVG. Die Arbeitszeit muss da geregelt werden, wo die Menschen sind: in den Betrieben. Die EVG-Tarifverträge wirken wie Leitplanken, innerhalb derer die Betriebsparteien Lösungen im Sinne der Beschäftigten finden können. 
  • Das wird künftig auch da der Fall sein, wo wir Tarifpluralität haben. Auch dort sollen unsere Mitglieder künftig die Möglichkeit zwischen mindestens zwei Schichtplanungsmodellen haben. Der Tarifvertrag hierzu wird jetzt verhandelt und soll zum 1. März 2021 in Kraft treten.
  • Dazu werden für die entsprechenden Unternehmensbereiche jeweils zwei Arbeitszeitmodelle tarifiert, um ein Wahlrecht der Beschäftigten zu sichern. Diese tarifvertragliche Regelung wird durch eine Öffnungsklausel ergänzt, die sicherstellt, dass die Betriebsparteien eine Betriebsvereinbarung abschließen können. Damit können die tariflichen Modelle durch passgenaue betriebliche Modelle ersetzt werden, wobei mindestens zwei Wahlmodelle vorhanden sein müssen.

Wissensvermittlung
Viele Kolleginnen und Kollegen im DB-Konzern geben während ihrer normalen Tätigkeit Fachwissen an Nachwuchskräfte, Quereinsteiger*innen oder Kolleg*innen in Funktionsausbildung weiter.

Diese Leistung wird jetzt erstmals honoriert. Bei der Fachvermittlung an Nachwuchskräften oder Kolleg*innen in Funktionsausbildung gibt es ab dem 1. Januar 2021 eine Prämie von 8,75 Euro pro voller Schicht für diejenigen, die sich kümmern. Sind mehrere Kolleg*innen eingebunden oder erfolgt der Einsatz schichtübergreifend, fließt die Prämie in einen Topf. Wir haben verhandelt, dass die Verteilung regelmäßig, unter Einbeziehung des Betriebsrats, gerecht erfolgt.

Für die Fachvermittlung an Quereinsteigern hat die EVG ein Budget verhandelt. Hier erfolgt die Ausgestaltung der Prämie im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung.

Fonds Wohnen und Mobilität
Immer weitere Wege zur Arbeit, steigende Mieten. Probleme, die für viele Kolleginnen und Kollegen immer drängender werden. Viele Beschäftigte fordern dafür tarifliche Lösungen. Mit dem aktuellen Abschluss der EVG kommt jetzt endlich Bewegung rein. Ab März 2021 geht eine gemeinsame Einrichtung zur Förderung des Fonds für berufsnahes Wohnen und beruflicher Mobilität (Wo-Mo-Fonds) an den Start. Er soll Angebote entwickeln, mit denen Beschäftigte und Nachwuchskräfte individuell unterstützt werden. 

Jobticket 
Im Geltungsbereich des KonzernJob-Ticket TV wird es neue Möglichkeiten geben, Firmen-Job-Tickets, die einen Arbeitgeberzuschuss voraussetzen, vergünstigt nutzen zu können. Die Deutsche Bahn wird hierzu Rahmenverträge mit den Verkehrsverbünden abschließen, beginnend mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).

Tarifrunde Busgesellschaften
Sie wurde im Rahmen dieses Tarifpakets abgeschlossen. Einige Eckpunkte:

  • Tariferhöhung: Zum 1. Januar 2021 werden die Entgelttabellen um 2,6 % angehoben, Nachwuchskräfte bekommen 30 Euro mehr.
  • Einmalzahlung: Für 2020 erhalten alle Kolleg*innen 1.000 Euro (Azubi: 400 Euro). 
  • Am 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023 wird ein weiteres zusätzliches Wahlmodell in 2 Schritten eingeführt: Die Kolleg*innen in allen DB Regio Busgesellschaften können zu den genannten Daten Lohnerhöhung gegen jeweils 3 Tage mehr Urlaub oder eine halbe Stunde weniger Wochenarbeitszeit tauschen.
  • Langzeitkonten: Der Lzk-TV wird für alle Busgesellschaften eingeführt – hier können künftig Geld, Urlaub, Überstunden eingebracht werden.
  • Nachwuchskräfte: Zum 1. Oktober 2020 werden weitere Busgesellschaften in den Geltungsbereich des NawuTV-Bus aufgenommen. Das bedeutet: Mietkostenzuschuss, zusätzliche Freistellungen und Ausbildungsbeihilfen. 

LAS-TV
Bei DB Vertrieb wird das vorhandene System weiterentwickelt. So wird die Flexi-Zulage auf Reiseberater 1/2/3 und Empfangschefs ausgeweitet und im Wert angehoben. Ebenso gibt es neue Werte für die Honorierung der Kundenzufriedenheit und die Leistungsprämie Besetzungsqualität.
Bei der DB RegioNetz Verkehrs GmbH wird der LAS TV als eigenständiger Tarifvertrag beibehalten. Die Flexi-Zulage wird auf Reiseberater 1/2/3 und Empfangschefs ausgeweitet und im Wert angehoben. 

Tabellen DB Sicherheit und DB Services IFM/FZR
Die Entgelttabellen in diesen beiden Unternehmen werden überarbeitet. Hierzu ist eine Verhandlungsverpflichtung vereinbart worden und ein Budget vereinbart worden. Insbesondere für die unteren Entgeltgruppen sind damit erhebliche Steigerungen verbunden.

Eigenfertigungstiefe und Einstellungszahlen
Die DB AG verpflichtet sich, die Rekrutierungs- und Qualifizierungsoffensive fortzusetzen. Sie wird in den beiden kommenden Jahren jeweils 18.000 Neueinstellungen tätigen, darunter 4.400 Ausbildungsverhältnisse sowie rund 11.000 Einstellungen in den stark umworbenen Fachberufen.
Auch bekennt sich die DB AG zur Fertigung mit eigenen Beschäftigten in hohem Maße über den gesamten Systemverbund Bahn. Während der Laufzeit des Tarifvertrages wird es keine Verringerung der Fertigungstiefe durch die externe Vergabe von Leistungen an Dritte geben, sofern diese Leistungen für den DB Konzern gesamthaft wirtschaftlich durch Konzernunternehmen erbracht werden können und interne Mitarbeitende für die Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Veränderungen der Fertigungstiefe sind mit den zuständigen Mitbestimmungsgremien zu behandeln.