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Familie und Frauen

Endlich! ILO-Konvention gegen Gewalt und Belästigung in Kraft

Zum 14. Juni, ein Jahr nach dem Gesetz zur Ratifizierung, tritt in Deutschland endlich die ILO-Konvention 190 „Über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ in Kraft.

Die EVG hatte seit der Verabschiedung der Konvention 2019 durch die International Labour Organization (ILO) den langwierigen und steinigen Prozess bis zur Ratifizierung intensiv mit dem DGB und allen Mitgliedsgewerkschaften begleitet und immer wieder diesen wichtigen Schritt eingefordert.

„Nun ist es endlich so weit, aber damit ist es nicht getan. Um die Vorgaben der Konvention zu erfüllen, braucht es weitere Maßnahmen und Vorhaben“, so Cosima Ingenschay, stellvertretende EVG-Vorsitzende. „Wir bleiben gespannt, bis jetzt scheint es nicht, als würde die Ratifizierung ernst genommen werden“, so Nadja Houy, Vorsitzende EVG-Bundesfrauenleitung. 

Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten. Wir erwarten hier konkrete Maßnahmen der Konvention umzusetzen, damit unsere Kolleg:innen auf dem Arbeitsweg und während der Arbeit wirkliche Verbesserungen wahrnehmen.

Es muss u. a. gesetzlich verankert werden, dass alle Betriebe in Deutschland Abhilfemaßnahmen bei Gewalt und Belästigung einrichten und Betroffene vor Ort Zugang zu sicheren und vertraulichen Meldemechanismen und -verfahren haben. Auch die Arbeitswege müssen hierbei mitbeachtet werden.

Die ILO 190 benennt die Auswirkungen von (häuslicher) Gewalt auf die Arbeitswelt explizit als Thema. Hier braucht es zur außerbetrieblichen Unterstützung umfassende Maßnahmen der Bundesregierung, wie eine langfristige Finanzierung von Hilfs- und Präventionsangeboten (z. B. Frauenhäuser und Hilfetelefone).