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Europäischer Protesttag: Inklusion ist Menschenrecht

Am 5. Mai hieß es: „Viel vor für Inklusion! Selbstbestimmt Leben – ohne Barrieren“. Bereits seit vielen Jahren ist dieser Tag „Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.“

Inklusion ist ein Menschenrecht und wurde in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor 15 Jahren verankert. Der Stand der Umsetzung wurde kürzlich erneut überprüft. Das Ergebnis: Deutschland macht in einigen Bereichen weniger Fortschritte als andere Länder im Durchschnitt. Besondere Problemfelder sind die mangelnde Inklusion an Schulen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten sowie die Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen.

Zum Protesttag fordert die EVG daher umfassende Barrierefreiheit, Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie ihre Beteiligung an allen Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen. Beteiligt haben sich bereits auch der Sozialpolitische Ausschuss und der Bundesvorstand der EVG während ihrer Sitzungen im April. Mitglieder des Gremiums haben mithilfe von Würfeln aufgezeigt, was für die persönlich „Barrierefreiheit“ insbesondere in den Betrieben bedeutet.

Weitere unten findet ihr hierzu auch ein Video, das der Behindertenpolitische Ausschuss gemeinsam mit der Musikschule Neumünster produziert hat.