NE-Bahnen: Diesmal soll es eine Zentrale Tarifkommission geben
Die Entscheidung ist wegweisend und für die noch in diesem Jahr beginnenden Tarifverhandlungen bei den NE-Bahnen ein entscheidender Schritt nach vorne: Über die Annahme oder Ablehnung eines möglichen Tarifabschlusses im NE-Bereich entscheidet in der nächsten Tarifrunde die „Zentrale Tarifkommission“.
Das haben die Tarifkommissionen der NE-Bahnen Mitte März mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Nun wird der Tarifausschuss des Bundesvorstandes der EVG in seiner kommenden Sitzung im April die Zusammensetzung und Größe festlegen.
„Wir werden auch in der nächsten Tarifrunde Kernforderungen beschließen, die wir gemeinsam und gleichlautend für alle Unternehmen im NE-Bereich durchsetzen wollen“, erläutert Pierre Reyer, Leiter der Abteilung Tarifpolitik.
„Bei den zurückliegenden Verhandlungen fiel die Abstimmung untereinander schwer, weil es kein gemeinsames Gremium gab, in der kurzfristig verbindliche Entscheidungen getroffen werden können. Das hat seinerzeit in der heißen Phase zu verständlichen Herausforderungen geführt. Wir haben gelernt und machen es nun besser.“
Auch künftig werden die Unternehmenstarifkommissionen in die Forderungsfindung und Beratung von Verhandlungsständen eingebunden. Insofern ändert sich an den bisherigen Abläufen nichts. Wenn es am Ende einer Tarifrunde aber darauf ankommt, zu entscheiden, ob das, was auf dem Tisch liegt, für alle Unternehmen ausreicht, treffen die Vertreter:innen aller Unternehmenstarifkommissionen eine finale Entscheidung. „Da diese in den gesamten Prozess eng eingebunden werden sollen, schaffen wir jetzt ein sachkundig besetztes Gremium, das schnell entscheiden kann und doch den engen Draht zur Basis hält“, so Pierre Reyer.
Bei den NE-Bahnen gilt der aktuelle Tarifvertrag noch bis zum 30.11.2024 - die nächste Tarifrunde beginnt insofern schon in diesem Jahr. Die Bildung einer Zentralen Tarifkommission signalisiert: wir sind bereit, gemeinsam werden wir wieder für unsere Tarifforderungen streiten, die in den nächsten Monaten beschlossen werden.