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Soziales Beamtenpolitik

Neues von KVB UND GPV: Pflegeversicherung

Im März hat sich die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) mit einem Schreiben an ihre Versicherten gewandt. Darin enthalten waren drei wichtige Themen, die wir hier für unsere Mitglieder kurz erklären.

NEUE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:
Diese Neuerung hat nichts mit dem Dienstleisterwechsel von der KVB zur HMM zu tun, sondern folgt aus der Reform der Pflegeversicherung und betrifft alle Pflegeversicherten. U. a. werden die Leistungen in der Pflege dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst. Zudem wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten.

EINZUGSERMÄCHTIGUNG (SEPA-MANDAT):
Die GPV hat, im Gegensatz zur KVB (die an das BEV angehängt ist), keinen Zugriff auf die Bezüge der Versicherten. Durch den Dienstleisterwechsel müssen die Versicherungsbeiträge nun direkt von der GPV bei den Versicherten eingeholt werden. Dies geschieht am bequemsten für die Versicherten über ein SEPA-Mandat, also die Erlaubnis für die GPV. die jeweiligen Beträge direkt vom Konto der Versicherten abbuchen zu können. Die Erteilung des SEPA-Mandats an die GPV kann per beigefügtem Formular per Briefpost (bitte nur an das im Schreiben angegebene Postfach schicken:

Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen,
Postfach 1303, 15203
Frankfurt)

oder online/digital erteilt werden; dieser Link führt direkt zur entsprechenden Internetseite.
Für Fragen dazu wurde von der GPV eine Telefon-Hotline eingerichtet: 0221/84598959.

MELDUNG AN DIE DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
BUND: Auch dies ist ein übliches Verfahren, das alle Pflegeversicherungen in Deutschland zu erbringen haben. Nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz (EstG) hat das Versicherungsunternehmen GPV als mitteilungspflichtige Stelle die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr (hier 2023) geleisteten bzw. erstatteten Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung an die Deutsche Rentenversicherung Bund bis spätestens Februar des Folgejahres zu übermitteln. Diese Info dient jedes Jahr lediglich zur Kenntnis der GPV-Versicherten; es muss hier von Seiten der Versicherten nichts unternommen werden. 

Die EVG setzt sich weiter mit allem Nachdruck dafür ein, dass der Wechsel des Dienstleisters bei der GPV-Pflegeversicherung für unsere verbeamteten Kolleg:innen reibungslos und mit möglichst geringen Auswirkungen vonstatten geht. Die Entscheidung dazu ist unumstößlich gefallen und der nun anlaufende Prozess ist Teil der Umsetzung dieser Entscheidung. Umso mehr freuen wir uns, dass das BEV mit uns das Ziel teilt, auch zukünftig mit nur einem Antrag die Versicherung und die Beihilfen zur Pflege beantragen zu können. Noch ist hierzu keine endgültige Entscheidung gestellt worden – wir werden uns hierfür aber weiter massiv einsetzen.

Erstattungszeiten
Stau bei der Antragsbearbeitung wird kleiner. Nach Informationen aus der KVB wird nach wie vor mit Volldampf an der Reduzierung des entstandenen Rückstaus gearbeitet: Es würden weiterhin zusätzliche Mitarbeitende geschult und bereitgestellt, um die Bearbeitungszeiten wieder auf das übliche Maß zu reduzieren. Dies laufe sehr gut. Falls es nicht zu weiteren unvorhersehbaren Störungen komme, könne bis ungefähr Ostern der „Zielkorridor“ erreicht werden, was eine Rückkehr zu den gewohnten Erstattungszeiten bedeuten würde. 

Es werde davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit von aktuell ca. 32 Tagen bis Mitte April auf unter 28 Tagen sinke. Das Ziel der KVB bleibe weiterhin, langfristig auf Erstattungszeiten von rund 15 Tagen zu kommen, so wie im Sommer 2023.

„Dafür setzen wir uns in der EVG ein“, stellt ihr stellvertretender Vorsitzender, Kristian Loroch klar. Sinkende Erstattungszeiten seien nur ein Anfang. „Wir müssen uns den systemischen Ursachen der Verzögerung stellen, damit Wiederholungen ausbleiben, Dazu fordern wir einen runden Tisch mit allen Beteiligten. 

Eine solide und eigenständige KVB ist unser Pfand für eine gute Versorgung“. Im März hat sich die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) mit einem Schreiben an ihre Versicherten gewandt. Darin enthalten waren drei wichtige Themen, die wir hier für unsere Mitglieder kurz erklären.