Beamt*innen: Altersteilzeit und FALTER-Modell verlängert
Die bisher existierenden Regelungen bezüglich der Altersteilzeit für Bundesbeamt*innen wurden entsprechend dem Tarifabschluss für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) verlängert.
Dies bedeutet, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2023 beginnen muss. Die weiteren Voraussetzungen für eine Beantragung der Altersteilzeit laut § 93 Abs. 3 BBG bleiben unverändert.Das Modell der Altersteilzeit ermöglicht den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Beamt*innen sowie Tarifbeschäftigen, einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Die Voraussetzungen für Bundesbeamt*innen sind in § 93 Abs. 3 und 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt.
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