BMAS stellt Eckpunkte für Härtefallfonds vor - die Länder müssen mitfinanzieren!
Seit vielen Jahren kämpft die EVG für eine Verbesserung der Versorgungsleistungen der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn. Nach ersten Gesprächen mit dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Sommer letzten Jahres, wurden den DGB-Gewerkschaften Ende März ein Eckpunktepapier vorgestellt, das auch eine Lösung für die Anerkennung der Lebensleistung ehemaliger Reichsbahnerinnern und Reichsbahner beinhaltet.
Zum begünstigten Personenkreis sollen neben weiteren Berufsgruppen auch die Gruppe der Spätaussiedler*innen und die jüdischen Kontingentflüchtlinge gehören. Die Regelungen sehen die Gründung einer Stiftung vor. Das Stiftungsvermögen soll je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern beigesteuert werden. Bei der Finanzierung der Entschädigungsleistungen der Härtefälle in der Rentenüberleitung soll die benötigte Summe von den ostdeutschen Ländern und dem Bund getragen werden. „Die Ko-Finanzierung der Länder ist daher ein zentrales Element in den anstehenden Verhandlungen“, sagt EVG-Vize Martin Burkert. „Mit dieser steht und fällt die Einrichtung der Stiftung und die Auszahlung der Entschädigungsleistungen. Wir sehen die Länder daher in der Mitwirkungspflicht.“
Aus dem Stiftungsvermögen sollen die Betroffenen eine einmalige Entschädigungsleistung erhalten. Die Entschädigungshöhe und die Dotierung des Fonds sind noch offen, diese sind Gegenstand der Verhandlungen mit den Ländern.
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