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Senioren Politik Gemeinschaft

Bundesseniorenleitung: „Es ist super, euch dabei zu wissen“

Die Frühjahrssitzung der Bundesseniorenleitung (BuSL) war eine besondere. Eigentlich für Fulda geplant, verlegte das Gremium seine Tagung kurzfristig nach Berlin – um Flagge zu zeigen für die Forderungen der Beschäftigten in der laufenden Tarifrunde. Deswegen wurde am ersten Sitzungstag auch wenig gesessen und viel gelaufen: Die komplette BuSL nahm an der „5 vor 12“ Demo in Berlin teil. 

Es war ein tolles Gefühl, mit den ehemaligen Kolleg:innen zusammen für die Forderungen der EVG zu demonstrieren und der DB-Spitze zu zeigen, dass wir zusammenstehen“, so Henning Lange, Vorsitzender des LV Senior:innen Sachsen-Anhalt. „Auch für uns Senior:innen sind gute Tarifabschlüsse wichtig, weil indirekt auch die Renten und Pensionen davon abhängen. Deswegen werden wir die Beschäftigten in dieser Runde unterstützen, wo es nur geht.“

EVG-Vize Cosima Ingenschay, die gemeinsam mit Kristian Loroch die Tarifpolitik verantwortet, ließ es sich nicht nehmen, am Morgen des zweiten Sitzungstages in die Bundesseniorenleitung zu kommen und vom ersten „Angebot“ der DB AG zu berichten, das am Abend vorher vorgelegt worden war. Die Reaktion unserer Seniorinnen und Senioren auf Cosimas Bericht war einhellig: „Ich habe so einen Hals“, brachte es Henrik Maiwald auf den Punkt und dachte da vor allem an den windig konstruierten „Bahn-Mindestlohn“. Mit diesem Vorschlag, so der ehemalige Betriebsrat von DB Services, gibt es nach wie vor keine nachhaltige Lösung für die Mindestlohnproblematik. „Das ist eine Missachtung der Leistung der Beschäftigten. Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, bekommt später eine Rente auf Grundsicherungsniveau. Auf diese Weise wird der Konzern bald keine Beschäftigten mehr finden.“ Die DB-Spitze, so Christine Schötschel, nehme „die EVG offenbar nicht auf Augenhöhe wahr. So gesehen wird das unsere wichtigste Tarifrunde.“

So nahm Cosima Ingenschay aus der BuSL-Sitzung eine gute Botschaft mit zur Verhandlungsdelegation und zur Tarifkommission: „Es ist super, eure Solidarität zu spüren und euch dabei zu wissen. Wir werden möglicherweise nicht nur zu einem Warnstreik rufen müssen, sondern es wird auch weitere Aktionen geben. Dafür brauchen wir auch die Alten Hasen, die uns dabei begleiten. Wir brauchen euch alle.“

Die Bundesseniorenleitung bearbeitete in ihrer März-Sitzung aber auch weitere inhaltliche Themen:

Die Digitalisierung ist einer der Arbeitsschwerpunkte in diesem Jahr. Die EVG bringt sich hier unter anderem in der entsprechenden Fachkommission der BAGSO und im Arbeitskreis Seniorenpolitik des DGB ein. Eines unserer zentralen Themen hierbei ist: Es darf keine digitale Ausgrenzung geben. So dringt die EVG weiter darauf, dass das 49-Euro-Deutschland- Ticket auch in einer analogen Variante verfügbar sein muss. Zu diesem und anderen Aspekten der „digitalen Reisekette“ gab es am Tag nach der BuSL-Sitzung ein Gespräch mit der DB AG. 

Der Prozess „Junge Alte“ soll überarbeitet werden. „Das bestehende Konzept ist fünf Jahre alt und es ist an der Zeit, zu schauen, ob wir noch auf dem neuesten Stand sind“, so die Vorsitzende der BuSL, Annegret Pawlitz. Mit dem Prozess „Junge Alte“ sollen Kolleg:innen, die aus dem Berufsleben ausscheiden, auch im „dritten Lebensabschnitt“ als Gewerkschaftsmitglieder gehalten und vielleicht sogar für die aktive Senior:innen-Arbeit begeistert werden. Für die Evaluierung und ggf. Anpassung wird in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet. 

Unsere Einschätzung bleibt bestehen: Der von der Bundesregierung eingerichtete Härtefallfonds ist eine absolute Minimallösung und weit entfernt von einer Wertschätzung der Lebensleistung der ehemaligen Reichsbahner:innen. Unsere Forderung nach einem Gerechtigkeitsfonds, auf dem jüngsten Gewerkschaftstag erneut beschlossen, halten wir aufrecht. Dennoch lehnen wir die derzeitige Konstruktion nicht ab; denn zumindest einige der ehemaligen Reichsbahner:innen in der EVG können die jetzige „Entschädigung“ in Höhe von 2.500 Euro in Anspruch nehmen. Und 2.500 Euro „sind für jemanden, der eine Rente auf Grundsicherungsniveau bezieht, zumindest etwas Geld“, so Henning Lange. Die EVG hat die Bundesländer immer wieder aufgefordert, dem Fonds beizutreten und so die Entschädigungssumme immerhin zu verdoppeln. Leider hatten bis zum Redaktionsschluss dieser imtakt nur Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hamburg ihre Bereitschaft dazu erklärt – für Anspruchsberechtigte, die in ihren Bundesländern leben. Bleibt es dabei, dann entsteht ein Flickenteppich und damit neue Ungerechtigkeiten. Wer in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, bekommt 5.000 Euro, wer 20 Kilometer weiter in Brandenburg wohnt, bekommt 2.500 Euro. Als besonders problematisch bewertet die EVG insbesondere die harten Kriterien, an die die Anspruchsberechtigung geknüpft ist. Hier wird die EVG alle Einflussmöglichkeiten nutzen, um diese harten Kriterien noch etwas aufzuweichen: In dem ab April begründeten Stiftungsbeirat des Fonds wird die EVG einen Sitz haben.