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Rentenüberleitung: Härtefallfonds: Ab sofort können Anträge gestellt werden

Der „Härtefallfonds“ soll, 32 Jahre nach der deutschen Einheit, Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Die EVG sieht darin nur eine absolute Minimallösung. Betroffene sollten dennoch ihre Ansprüche prüfen und ggf. einen Antrag stellen. Das ist jetzt bis Ende September möglich.