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Soziales

Alterssicherung: Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Rente aus?

Auf diese Frage gibt der von Bundessozialminister Hubertus Heil Ende November vorgestellte Rentenversicherungsbericht 2020 erste, vorläufige Antworten. In den vergangenen Jahren und auch noch im Juli 2020 gab es noch spürbare Rentenerhöhungen aufgrund der guten Lohnentwicklung in den Vorjahren. Nun droht im kommenden Jahr eine „Nullrunde“, bevor 2022 die Renten wieder steigen könnten.

Ausschlaggebend dafür sind voraussichtlich durchschnittlich sinkende Löhne im Jahr 2020. Grund dafür wiederum ist insbesondere massenhafte Kurzarbeit, die die Regierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Corona-Krise stark ausgeweitet hat. Hier schlägt insbesondere ein statistischer Effekt in der Rentenanpassungsformel zu Buche. Denn zunächst werden die aktuell vorliegenden Pro-Kopf-Bruttoentgelte, die im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt wurden, berücksichtigt. Bei „Kurzarbeit Null“ würden dabei auch Null Euro Lohn einfließen, was die Durchschnittslöhne absenkt. Erst im folgenden Jahr werden die beitragspflichtigen Entgelte berücksichtigt, bei der die bei Kurzarbeitergeld aufgestockten Rentenbeiträge ebenfalls mit einfließen.

Dadurch und aufgrund weiterer Faktoren – wie die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten – entstehen in den Folgejahren Schwankungen bei den Rentenanpassungen. Für das kommende Jahr würde nach den bisherigen Berechnungen die sogenannte Rentengarantie greifen, sodass der aktuelle Rentenwert (West) nicht absinkt, sondern unverändert bei 34,19 Euro bleibt. Im Osten wird sich aufgrund des Angleichungsschritts (infolge des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes) eine Rentenanpassung von rund 0,7 Prozent ergeben. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst im März 2021 feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen. Für 2022 wird dann wiederum eine Rentenwerterhöhung prognostiziert; die zugrunde liegenden Annahmen sind vor dem Hintergrund der Pandemielage allerdings unsicher. 


„Die EVG fordert entschieden das Rentenniveau gesetzlich über 2025 hinaus abzusichern und auf mindestens 50 Prozent festzuschreiben.“

Martin Burkert, stellvertretender EVG-Vorsitzender 

Beitragssatz bleibt stabil
Der Rentenversicherungs-Beitragssatz von 18,6 % soll in den beiden kommenden Jahren unverändert bleiben. Denn die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung ist mit rund 36 Milliarden Euro aktuell gut gefüllt – in den nächsten Jahren wird sie allerdings deutlich absinken. 

Der Rentenbericht der Regierung zeigt jedoch auch, dass das Rentenniveau ab Mitte der 20er Jahre absinken würde; dann läuft die bisherige gesetzliche Haltelinie von 48 Prozent aus. Das Rentenniveau weist das Verhältnis der gesetzlichen Renten zu den Löhnen aus, genauer: die Relation zwischen der Höhe einer gesetzlichen Rente bei 45 durchschnittlichen Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten. Ein sinkendes Rentenniveau hat Auswirkungen auf alle Renten – auch für die nachfolgender Generationen, die künftig in Rente gehen.

Rentenniveau muss festgeschrieben werden
„Deshalb fordert die EVG entschieden, das Rentenniveau gesetzlich über 2025 hinaus abzusichern und auf mindestens 50 Prozent festzuschreiben“, so der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Die DGB-Gewerkschaften haben bereits im Frühjahr – parallel zum Bericht der Rentenkommission der Bundesregierung – ein umfassendes Rentenkonzept veröffentlicht und damit einen Kurswechsel in der Rente eingefordert. Die gesetzliche Rente als wichtigste Säule der Alterssicherung muss nachhaltig gestärkt werden und die betriebliche Altersvorsorge weiter verbessert werden. Daran werden sich die Parteien gerade auch mit Blick auf die kommende Bundestagswahl messen lassen müssen.“