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Politik

Vergabepolitik: Die Beschäftigten dürfen nicht die Zeche zahlen

Die Vergabepolitik im Schienenregionalverkehr muss neu geordnet werden. Zahlreiche Unternehmen aber auch die Politik haben sich verkalkuliert. 

Um den Zuschlag bei der Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen zu bekommen, wurden häufig Dumping-Angebote unterbreitet. Die rechnen sich nicht, wurden von der Politik und den Verkehrsverbünden aber auch nicht auf Plausibilität geprüft. Hauptsache, der billigste Anbieter bekommt den Zuschlag, das war und ist die Devise. 

Das rächt sich nun. Jüngstes Beispiel: Abellio – das Unternehmen mit vier Standorten in Deutschland ist in finanzielle Schieflage geraten und denkt laut darüber nach, sich in Mitteldeutschland vom Markt zurückzuziehen. 

Für uns ist eines klar: Für Fehlkalkulationen dürfen nicht die Beschäftigten die Zeche zahlen. Insbesondere der niederländische Mutterkonzern trägt Verantwortung und muss seiner Fürsorgepflicht gerecht werden. Es braucht aber auch klare und sozialverträgliche Regeln – und da steht insbesondere die Politik in der Pflicht. „Wir waren dazu jüngst mit den drei betroffenen Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen im Gespräch, um den jeweiligen Landesverkehrsministern unsere Vorstellungen zu den Themen Tariftreue und Personalübergang ausführlich darzulegen“, macht der stellvertretende EVG-Vorsitzende, Martin Burkert, deutlich. 

Die Haltung der EVG ist klar: „Wir fordern ein Ausschreibungsmoratorium, alle neuen Ausschreibungen müssen auf den Prüfstand“, so Martin Burkert. Ein Kurswechsel sei dringend erforderlich.
 


Damit sich die Vergabe an Dritte nicht finanziell lohnt, müssen für die Beschäftigten von Subunternehmen die gleichen Beschäftigungsstandards gelten wie im Kernunternehmen. 

Vergaben öffnen Tür und Tor für Sozialdumping
Ändern müssen sich insbesondere auch die Vorgaben der Verbünde, die Leistungen ausschreiben. In Hessen wird derzeit das Netz „Mittelhessen“ ausgeschrieben. Es geht um ein Volumen von 4,3 Millionen Zugkilometern pro Jahr. In der Ausschreibung ist festgelegt, dass die sogenannte Eigenerbringungsquote bei lediglich 30 Prozent liegen muss. Heißt: 70 Prozent der Leistungen könnten von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das die Ausschreibung gewinnt, an Subunternehmen vergeben werden. 

Damit öffnet nicht nur der Rhein-Main-­Verkehrsverbund als Aufgabenträger dem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Unternehmen wie DB Regio wollen die sich dadurch bietenden Möglichkeiten nutzen. Dagegen werden wir uns entschieden zur Wehr setzen. Denn eine solche Vorgehensweise gefährdet Arbeitsplätze im eigenen Unternehmen und stellt letztlich die Leistungsfähigkeit in Frage. Spätestens wenn der Sub einen Sub einsetzt, weil ihm die Mitarbeiter*innen fehlen, leidet die Qualität. Den Unmut darüber bekommen dann wieder unsere Kolleginnen und Kollegen zu spüren. Das darf nicht sein. 

Nach unserer Auffassung sollte der Einsatz von Subunternehmen allenfalls in begründeten Ausnahmen zulässig sein; im besten Fall nur vorübergehend. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten lehnen wir die Vergabe an Fremdfirmen generell ab. Und damit sich die Vergabe an Dritte nicht finanziell lohnt, müssen für die Beschäftigten von Subunternehmen die gleichen Beschäftigungsstandards gelten wie im Kernunternehmen. 

Wir werden uns deshalb mit Nachdruck für eine Neuordnung der Vergabepolitik im Schienenregionalverkehr einsetzen. Schon die aufgezeigten Beispiele machen deutlich, dass Veränderungen dringend erforderlich sind. Gemeinsam wollen wir diese erreichen.