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Tarif Senioren Soziales

Mütterrente II:
Verbesserung von Kindererziehungszeiten kommt - ab September 

Bundesbeamtinnen und -beamte, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, werden ebenfalls Leistungsverbesserungen in ihrer Versorgung erhalten. Die langjährige Forderung von EVG und DGB nach einer Aufwertung der Kindererziehungszeiten wird mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz eingeführt und zwar ab 1. September 2020.

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Damit werden verbesserte Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Altersversorgung berücksichtigt. Im Rentenrecht wurden mit der sogenannten Mütterrente II die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit einem weiteren halben Jahr angehoben. Damit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nunmehr insgesamt 30 Monate berücksichtigt. Dies entspricht 2,5 Entgeltpunkten. 

Dieser sogen. Kindererziehungszuschlag wird, wie er im Sozialgesetzbuch Buch VI in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist, auch für Beamtinnen und Beamte inhaltsgleich übertragen. Das ist gut, denn die Wertschätzung der Erziehungsleistung kann und darf nicht vom Beschäftigtenstatus abhängen. 

Kritisiert haben wir allerdings die Inkraftsetzung zum 1. September 2020. Die EVG und der DGB hatten sich im Vorfeld für eine frühzeitigere Übertragung eingesetzt, was jedoch abgelehnt wurde.

Umsetzung wird derzeit vorbereitet

Derzeit wird das Verfahren für die Umsetzung vorbereitet. Es ist vorgesehen, dass das BEV voraussichtlich Mitte dieses Jahres (ca. Juli) hierzu eine grundsätzliche Information in den Bezügemitteilungen bekanntgeben wird. Eine Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht, da noch keine Bearbeitung stattfinden kann. Künftige Pensionär*Innen werden die verbesserten Leistungen von Amts wegen erhalten.

Für nach dem 1. Januar 1992 geborene Kinder hatte der Gesetzgeber bereits die vorteilhafte rentenrechtliche Regelung ins Beamtenversorgungsrecht zeit- und inhaltsgleich übernommen.