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Mitbestimmung

Sicher unterwegs: EVG fordert Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften

Die EVG kämpft weiter für mehr Sicherheit für Beschäftigte in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen. So fordern wir u.a. klare Reaktionen in Strafverfahren, wenn Beschäftigte, die Dienst an der Gesellschaft leisten, angegriffen werden.

Jeder verbale oder körperliche Übergriff ist eine Straftat und muss als solche verurteilt werden. Zuständig sind hierfür die Bundesländer. Auf Initiative der EVG hat sich bereits ein breites Bündnis gebildet, das diese Forderung unterstützt. Jetzt werden über die Bezirke des DGB die einzelnen Landesministerien angeschrieben.

Ein wichtiges Zeichen gegenüber Betroffenen und Täter*innen ist es, physische und psychische Übergriffe zu ahnden. Dafür könnte die Einrichtung von Sonderdezernaten ein geeignetes Instrument sein. Diese müssten sich ausschließlich mit der Strafverfolgung von Übergriffen auf Beschäftige des öffentlichen und privatisierten Sektors befassen. Bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gibt es bereits ein solches Sonderdezernat - das sollte bundesweit zur gängigen Praxis werden.

Gleichzeitig ermutigen wir betroffene Beschäftigte, jeden Vorfall – ob verbal oder körperlich - beim Arbeitgeber zu melden und möglichst anzuzeigen. Die EVG-Betriebsräte stehen den Betroffenen unterstützend zur Seite. Denn nur auf diese Weise kann ein Gesamtbild entstehen. Nur dann können wir genügend Druck auf die Arbeitgeber und die Politik entwickeln.