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Beamtenpolitik

KVB: Vertreterversammlung in Kempten

Die Vertreterversammlung der KVB, diesmal Ende September/Anfang Oktober in Kempten, beriet über den Geschäftsbericht 2019, beschloss den Haushaltsplan für das Jahr 2021 und einige Satzungsänderungen, um die Geschäftsabläufe der KVB zu verbessern.

Die Satzungsänderungen bedürfen noch der Genehmigung der Aufsicht (BMVI). Es wird damit gerechnet, dass die KVB-Mitglieder nach der Genehmigung im Dezember 2020 über die Satzungsänderungen informiert werden und die Änderungen sowie die vorgesehene Beitragsanpassung (vsl. um 1,06% entsprechend der letzten Besoldungserhöhung) zum 01.01.2021 in Kraft treten können. 

KVB-Geschäftsbericht 2019 kurzgefasst

  • Der Versichertenbestand der KVB/GPV (Mitglieder und Angehörige) ging insgesamt um rund 10.000 Versicherte zurück und lag bei rund 202.000 Versicherten. Der Mitgliederbestand (ohne Angehörige) ging um rund 4.000 Mitglieder zurück und lag bei rund 154.000 Mitgliedern. 
  • Ausgaben: Die KVB hat für ihre Versicherten Tarifausgaben in Höhe von rund 1,5 Mrd Euro aufgebracht
  • Diese wurden mit rund 1,66 Mio Erstattungsanträgen verarbeitet.
  • Einnahmen: Der Zuschuss des BEV betrug 1,08 Mrd Euro, die Beiträge der Mitglieder beliefen sich auf etwa 398 Mio Euro
  • KVB-Internet: 58.500 registrierte Benutzer/Accounts, KVB-Newsletter: 14.400 Abonnenten, Die KVB ServiceApp (seit Juli 2019) wurde von rund 16.000 Mitgliedern genutzt.

Gerald Horst, Vorsitzender des Hauptpersonalrates bei der Präsidentin des BEV, bedankte sich bei allen Beteiligten, vor allem bei den Mitarbeiter*innen der KVB, für die rasche Bearbeitung der Erstattungsanträge. Gerade die KVB mit rund 200.000 Versicherten ist eine wesentliche Säule im BEV-Bereich, die für Sicherheit und Versorgung sowohl für die aktiven Beamt*innen, wie auch für die große Zahl der Ruheständler und Hinterbliebenen steht. Auch der Wissenstransfer von ausscheidenden Mitarbeiter*innen an nachfolgende Beschäftigte müsse sichergestellt werden, so Horst.


Kurz vor der KVB-VV hatten in Potsdam die Tarifverhandlungen Beschäftigte in Bund und Kommunen – also zum TVöD – begonnen. Darauf ging Joachim Messer aus der Abteilung Beamte und Behörden in seinem Grußwort ein. Die Verhandlungen blieben zunächst ohne ein Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeber fanden zwar freundliche Worte für die Leistung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ein faires Angebot für Lohnsteigerungen blieb zu diesem Zeitpunkt aus. Die Arbeitgeber klagen über eine angespannte Kassenlage bis 2023. 

Die Erwartungen an die Arbeitgeber richten sich auch auf manteltarifliche Änderungen für die Beschäftigten, wie die Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Altersteilzeit. Die EVG und der DGB fordern die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamt*innen. In den weiteren Verhandlungen wird sich hoffentlich zeigen, dass der Bund zu seinem öffentlichen Dienst steht. 

Ungeachtet dessen werden nun auch die Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Bundeshaushalt sichtbar. Mit rund 218 Milliarden Euro wird der Bund in diesem Jahr Schulden in Rekordhöhe aufnehmen. Das geht aus dem 2. Nachtragshaushalt für 2020 hervor. Schon im März hatte die Bundesregierung mit dem 1. Nachtragshaushalt für 2020 Voraussetzungen geschaffen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können. Der Bundestag hat hierzu von der im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelung für den Fall außergewöhnlicher Notsituationen Gebrauch gemacht. Nach der sogen. Schuldenbremse müssen die neuen Schulden nach einem Tilgungsplan binnen eines angemessenen Zeitraums zurückgezahlt werden. Der Tilgungsplan sieht vor, den gegenüber der Schuldenregel zulässigen Mehrbetrag ab 2026 über 20 Jahre, jährlich mit rund 10 Mrd. Euro jährlich zurückzuführen. 

Der umfangreiche Geschäftsbericht 2019 der KVB ist auf der Website der KVB (www.kvb.bund.de) unter „Wir über uns“ eingestellt.