Standortbestimmung: Zeitarbeit braucht starke Mitbestimmung! Und immer gute Tarifverträge!
Arbeitnehmerüberlassung hat ein schlechtes Image. Dass sie auch tariflich gut abgesichert und gut mitbestimmt machbar ist, zeigt die DB Zeitarbeit, die es in diesem Jahr schon seit 20 Jahren gibt. Unsere EVG-Betriebsgruppe bei dem Unternehmen hat eine Zwischenbilanz gezogen.
Zeitarbeit war in den vergangenen Monaten immer wieder in den Negativschlagzeilen zu finden. Die Folge des Tönnies-Skandals ist eine gesetzliche Regelung, die den Einsatz von Leiharbeit und auch Werkverträgen im Fleisch- und Schlachtgewerbe künftig grundsätzlich verbietet. Wir finden: Das ist eine gute und richtige Entscheidung angesichts der skandalösen Zustände innerhalb dieser Branche.
Zeitarbeit und Werkverträge werden aber auch sonst oftmals in einem Atemzug genannt und nicht voneinander unterschieden. Dabei ist eine Unterscheidung dieser verschiedenen Vertragsmodelle entscheidend, um differenziert urteilen und damit auch politisch richtig handeln zu können. Dass Zeitarbeit auch unter fairen Bedingungen stattfinden kann, zeigen wir als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn.
Bedingt durch die Arbeitsmarktreformen zu Beginn der 2000er Jahre und die Bahnprivatisierung wurde das Vorläuferunternehmen der DB Zeitarbeit gegründet, um die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner zu beschäftigen, die durch den massiven Stellenabbau der 1990er Jahre zwar weiterhin bei der Bahn angestellt, aber ohne Beschäftigung waren.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist die DB Zeitarbeit als bahninternes Personaldienstleistungsunternehmen einen eigenen Weg gegangen. Wir unterscheiden uns gegenüber der Branche zum einen in der Art des Arbeitsverhältnisses, das nicht auf die Dauer des Einsatzes im Kundenbetrieb begrenzt ist, sondern sich auf die Gesamtlänge des geschlossenen Arbeitsvertrages mit der DB Zeitarbeit bezieht – unabhängig vom Einsatz im Kundenbetrieb.
Betriebsbedingte Kündigungen sind – wie im Konzern – bei uns ausgeschlossen. Bei heute ungefähr 3.000 Kolleginnen und Kollegen werden zudem knapp die Hälfte von den Kundenbetrieben in einem Zeitraum von ca. 11 Monaten in ein Regelbeschäftigungsverhältnis übernommen – auch das trotz der Corona-Pandemie. Das ist einmalig innerhalb der Branche!
Die wichtigste Grundlage unserer Betriebsrats- und Betriebsgruppentätigkeit bildet die Konzernbetriebsvereinbarung Konzernarbeitsmarkt (KBV KA), die den Einsatz unserer Zeitarbeitnehmer*innen innerhalb der Deutschen Bahn regelt. Grundsatz ist dabei immer, dass unsere Kolleg*innen keine Regelbeschäftigungsverhältnisse ersetzen, dass es ein Einsatzmaximum von drei Jahren gibt und im Übrigen alle Regelungen im Konzern auch für Kolleginnen und Kollegen gelten.
Uns wurden diese Erfolge nicht geschenkt, sondern sind Ergebnis beharrlicher Arbeit an der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen – mit einer starken EVG an unserer Seite. Dieser Konstellation ist zu verdanken, dass auch für unsere Kolleg*innen im „Bündnis für unsere Bahn“ betriebsbedingte Kündigungen in dieser Krise ausdrücklich ausgeschlossen wurden, mit Beginn des Jahres 2021 die Regionen tariflich angeglichen werden – dann wird es keinen Unterschied mehr machen, ob in Ost oder West, Nord oder Süd gearbeitet wird. Ebenfalls ab diesem Jahr unsere Kolleginnen und Kollegen erstmalig das EVG-Wahlmodell in Anspruch nehmen können.
Es ist immer wieder wichtig – insbesondere in unserem gewerkschaftlichen Verständnis – zwischen den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen genau zu unterscheiden. Im Sinne der Beschäftigten und unseres gemeinsamen Anspruchs an „Gute Arbeit“: Deshalb sind wir Kolleginnen und Kollegen der DB Zeitarbeit ein gleichberechtigter Teil der DB-Familie.