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Tarif Soziales

ZVersTV: EVG will neuen Tarifvertrag zur BAV

Die Deutsche Bahn will die betriebliche Altersvorsorge für die im Unternehmen Beschäftigten neu organisieren. Die EVG will die bAV absichern und strebt einen neuen Tarifvertrag an. 

Deshalb wollte die DB AG auch bei der EVG den so genannten Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV) zum Ende des Jahres 2020 kündigen. Das konnten wir im Rahmen der Tarifverhandlungen zum „Bündnis für unsere Bahn“ verhindern und erreichen, dass der ZVersTV frühestens zum 31.12.2021 gekündigt wird. Die Zeit bis dahin wollen wir nutzen, um einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. 

Schon bei der Deutschen Bundesbahn gab es eine betriebliche Zusatzversorgung. Die so genannte „Abteilung B“ wurde allerdings im Zuge der Bahnreform „geschlossen“ – mit der Folge, dass ab dem 1.1.1994 alle neuen Beschäftigten nicht mehr in diese Zusatzversorgung aufgenommen werden konnten. 

Die damaligen Vorgängergewerkschaften der EVG (die GdED und GDBA) vereinbarten daraufhin für ihre Mitglieder eine neue betriebliche Zusatzversorgung, den heute für EVG-Mitglieder noch gültigen Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV). Damit sollte auch den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Reichsbahn und Neueingestellten bei der DB AG eine finanzierbare betriebliche Altersvorsorge ermöglicht werden. 

Dass die DB AG den ZVersTV kündigen will, können wir auf Grund des Vertragsrechts nicht verhindern, auch wenn wir diese Entscheidung für falsch halten. Die Kündigung würde „ohne Nachwirkung“ erfolgen. Das haben seinerzeit alle drei Gewerkschaften (Transnet, GDBA und GDL) mit dem Arbeitgeber vereinbart, da sich die DB AG ansonsten nicht auf diese Form der betrieblichen Altersvorsorge eingelassen hätte (wie es in anderen Branchen ebenso der Fall gewesen ist).

Deshalb ist es wichtig, dass wir vor dem Wirksamwerden der Kündigung einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen oder ablösende Vereinbarungen vereinbart haben, damit auch alle, die noch keine drei Jahre bei der Deutschen Bahn beschäftigt sind, ihre bislang erworbenen Anwartschaften behalten. Hier liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. 

Bestehende Betriebsrenten bleiben erhalten
Ganz wichtig: unsere Seniorinnen und Seniorinnen müssen sich keine Sorgen machen. Für sie ändert sich nichts, wenn der ZVersTV geschlossen wird. Die heutigen Rentenzahlungen aus dem Zusatzversorgungstarifvertrag und dem Betriebsrentenzuschusstarifvertrag erfolgen weiterhin, die betriebliche Altersversorgung hat für sie Bestand. Ebenfalls nicht von den Kündigungsabsichten der DB AG betroffen sind die Rentenzusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See (ehemalige Abteilung B) sowie die Versorgung der Beamt*innen bei der Deutschen Bahn (Abteilung B). Für sie wurden im DB Gründungsgesetz Sicherungsregelungen getroffen.

Wir werden unsere tarifpolitische Gestaltungskraft nutzen, um Nachfolgeregelungen zu vereinbaren, die die betriebliche Altersvorsorge als wichtiges Standbein sichert. Dass Euch dieses Thema wichtig ist, habt Ihr in der Mitgliederbefragung 2018 in anderem Zusammenhang deutlich gemacht. Diesen Auftrag werden wir umsetzen.