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Wahlen Gemeinschaft

Wir wählen Gemeinschaft: Betriebs- und Dienststellengruppen vor großen Aufgaben

Das vergangene Jahr hatte es in sich, die Corona-Pandemie stellte alle gewerkschaftlichen Gremien vor neuen Aufgaben. Doch trotz dieser Umstände haben sich die meisten Betriebs- und Dienststellengruppen gut auf die neuen Bedingungen eingestellt. Eine Standortbestimmung von Rainer Perschewski, Vorsitzender des Bundesbetriebs- und Dienststellengruppenausschusses (BuBA).

Rainer Perschewski

Telefon- und Videokonferenzen gehören heute zum Alltag, im Sommer wurden Aktionen und Veranstaltungen im Freien durchgeführt und auch in diesem Winter konnte Aufmerksamkeit gewonnen werden. Unterm Strich ist das sicherlich auch der Grund, warum auch im Jahr 2020 fast zehntausend neue Mitglieder den Weg zur EVG gefunden haben. Eine gute Grundlage, um auch in diesem Jahr sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Eine wesentliche Herausforderung wird in diesem Jahr die Durchführung der Organwahlen, also die Wahl der Vorstände der Betriebs- und Dienststellengruppen, die Entsendung von Vertretern in die Ausschüsse und Fachgruppen oder die Delegierten für die Wahlkreiskonferenzen, sein. Die Durchführung dieser Wahlen ist ein fester Bestandteil der demokratischen Struktur in der Gewerkschaft, stellt die Beteiligung der Mitglieder sicher und legitimiert damit die Beschlüsse der gewerkschaftlichen Gremien. Eine Herausforderung ist es, weil die Corona-Pandemie uns auch in diesem Jahr noch begleiten wird. Zusammenkünfte, wie wir sie in der Vergangenheit gewohnt waren, sind vorerst nicht möglich. Der Bundesvorstand der EVG hat für die Durchführung der Organwahlen die Grundlagen gelegt und Zeitpläne beschlossen. Gleichzeitig wurden in der Zentrale der EVG umfangreiche Überlegungen angestellt, wie die Wahlen unter diesen Bedingungen durchgeführt werden können. Grundsätzlich sind die Betriebs- und Dienststellengruppen in der Ausgestaltung ihrer Versammlungen autonom, d.h. sie entscheiden darüber, wie sie die Versammlungen durchführen. 

Vom heutigen Stand aus (Anfang Februar 2021) ist es mit den gültigen Hygienebedingungen der Bundesländer nicht möglich, Versammlungen mit vielen Menschen durchzuführen. Bundesweit müssen in der EVG insgesamt ca. 800 Veranstaltungen organisiert werden, davon über 300 in den Betriebs- und Dienststellengruppen. Nach der Zeitplanung sollen die Wahlen in den Betrieben bis zum 30.06.2021 durchgeführt werden. Dieses ist aber als Orientierung zu verstehen. Wichtig ist, dass die Versammlungen rechtzeitig vor den anderen Gremienwahlen stattfinden, da sonst unter Umständen Mandate verlorengehen bzw. Anträge an andere Konferenzen nicht mehr gestellt werden können. Eine genauere Abstimmung in den Landesverbänden ist erforderlich.

Derzeit verschieben viele ihre Wahlkreiskonferenzen auf die weitgehend letzten zeitlichen Möglichkeiten - also in den Jahresbeginn 2022. Es ist also durchaus möglich, die Betriebs- und Dienststellengruppenversammlungen später als in der Zeitplanung vorgesehen durchzuführen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, rechtzeitig zu überlegen, ob diese Versammlungen als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden oder als digitales Meeting. Genauso besteht die Möglichkeit, die Wahlen als Briefwahl oder mit entsprechender technischer Unterstützung durchzuführen. Hierfür haben die Geschäftsstellen die nötigen Informationen.
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Die Organwahlen in der EVG stehen in diesem Jahr erstmals unter einem Motto: „Wir wählen Gemeinschaft“. Auch haben wir erstmals hierfür ein Logo entwickelt. Der Bundesvorstand hat in seiner Februar-Sitzung auch entschieden, dass der Zeitplan entzerrt wird. Wahlkreiskonferenzen sind jetzt bis Ende Februar 2022 möglich.