Tarifeinheitsgesetz: Wir sind weiter für unsere Mitglieder da!
Mit Wirkung vom 1. April hat der Arbeitgeber Deutsche Bahn AG mit der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) begonnen. Das bedeutet: In Betrieben, in denen Tarifverträge der EVG und einer anderen Organisation konkurrieren, wird künftig nur noch ein Tarifvertrag angewendet. Und zwar derjenigen Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder organisiert. Vier Fakten zum aktuellen Sachstand.
- Die ganz überwiegende Mehrheit der Betriebe behält die guten Tarifverträge der EVG. Von den weit über 300 Betrieben des DB-Konzerns sind 71 vom TEG betroffen; 55 davon wurden der EVG zugeordnet, nur 16 einer anderen Organisation. Die Deutsche Bahn hatte ihre Annahmen über die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben im März mitgeteilt. Für die EVG war wichtig, dass diese Zuordnung nicht auf Vermutungen, sondern auf Fakten basiert. Dafür hatten wir uns bereit erklärt, an einem notariellen Verfahren teilzunehmen. Die gewerkschaftliche Konkurrenz hat sich dem verweigert. Daher hat der Arbeitgeber seine Annahmen auf die von uns vorgelegten Mitgliedszahlen und die Ergebnisse der jüngsten Betriebsratswahlen gestützt.
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