Gleichstellung: FüPoG II endlich beschlossen: EVG begrüßt Einigung, fordert aber weitere Schritte
Mitte Juni hat der Bundestag endlich das „Zweiten Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II“ verabschiedet. Die Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, Nadja Houy, sprach von einem gleichstellungspolitischen Erfolg, der aber ohne den Einsatz der DGB-Gewerkschaften und insbesondere der EVG wohl nicht zustande gekommen wäre.
Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hatte es immer wieder Widerstand aus der Union gegeben, dabei waren die Schlussfolgerungen aus der Evaluation für die EVG klar gewesen: Bei diesen Forderungen bleibt die EVG auch nach der Weiterentwicklung des Gesetzes. Das hatte Martin Burkert schon im Oktober 2020 klargestellt.
Grundsätzliche Festlegungen
Unternehmen der Privatwirtschaft:
- In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern muss min. eine Frau vertreten sein (ca. 70 börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen).
- Zielgröße 0 % für Vorstände, AR & Leitungsebenen darunter weiter möglich, aber begründungspflichtig.
- Eine Zielgröße die weniger als eine Person ergibt, gilt als 0%.
Unternehmen Mehrheitsbeteiligung Bund:
- Bei Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern muss min. eine Frau vertreten sein (94 Unternehmen).
- Mindestquote von 30% für die Aufsichtsräte.
- Öffnungsquote für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung eines Bundeslandes
Körperschaften des öffentlichen Rechts:
- Zukünftig min. eine Frau im Vorstand.
Öffentlicher Dienst des Bundes:
- Bis 2025 sollen 50% der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein.
„Die EVG wird hier weiter auf Veränderungen und Verbesserungen hinarbeiten“, so EVG-Vize Martin Burkert. „Außerdem werden sich die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet über das neue Gesetz hinaus an ihrem Einsatz für Chancengleichheit und Gleichstellung messen lassen müssen.“