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Härtefallfonds Rentenüberleitung: „Hier muss endlich was passieren  

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auch aufgrund des politischen Einsatzes der EVG zur Umsetzung einer Fondslösung bekannt. Diese soll allerdings nur Härtefälle im Bereich der Grundsicherung entschädigen. Doch selbst diese Härtefallfonds-Umsetzung ist weiter offen, da der Bund nur bei einer Kofinanzierung der Bundesländer dazu bereit ist und die Zusagen der meisten Länder zur Mitfinanzierung ausstehen. Die EVG macht weiter Druck und fordert eine gerechte Lösung für die ehemaligen Reichsbahner:innen. 

Die alte Bundesregierung hatte noch im Sommer des vergangenen Jahres eine Milliarde Euro im Entwurf des Bundeshaushaltes 2022 für einen Härtefallfonds vorgesehen – allerdings mit der Bedingung, dass sich Bund und Länder auf ein einheitliches Vorgehen bei der Finanzierung einigen. Die EVG hatte mit weiteren Schwestergewerkschaften und dem DGB Gespräche auf allen Ebenen geführt und die Länder ebenfalls aufgefordert, sich finanziell zu beteiligen. Eine Einigung auf die gemeinsame Finanzierung der Fondslösung kam allerdings vor der Bundestagswahl im September 2021 nicht mehr zustande. 

Auch aufgrund des politischen Drucks der EVG war es dann im November 2021 gelungen, dass die neue Ampel-Koalition sich im Koalitionsvertrag zur Umsetzung einer solchen Fondslösung bekennt. Da jedoch noch immer die finanzielle Beteiligung der Länder offen ist, hat die Bundesregierung im März im überarbeiteten Haushaltsentwurf für 2022 lediglich 500 Mio. Euro dafür eingestellt. Daraufhin hatte sich der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert erneut an alle Ministerpräsident:innen gewandt und eine finanzielle Beteiligung an einer Fondslösung eingefordert, die aus Sicht der EVG auch über eine Entschädigung für Betroffene in Grundsicherung hinausgehen muss. 

„Eine Entschädigung nur für Betroffene, deren Rente auf Grundsicherungsniveau liegt, ist für die EVG keine gerechte Lösung. Wir fordern weiter einen Gerechtigkeitsfonds, der eine angemessene Entschädigungssumme für alle Reichsbahner: innen beinhaltet und die Lebensleistung unser Kolleg:innen anerkennt“, so Martin Burkert. „Sollte der Härtefallfonds umgesetzt werden können, gucken wir ganz genau hin, wie die Auszahlungsbedingungen aussehen und werden uns für eine angemessene Entschädigung weiter stark machen“. 

Inzwischen gehen die Bund-Länder-Beratungen weiter. Der AK RÜG hat auf seiner Sitzung am 12. Mai 2022 in Berlin beschlossen, insbesondere auf die Länder weiter Druck auszuüben, um eine gemeinsame Finanzierung der Fondslösung zu erreichen. EVG-Vize Martin Burkert hat sich im Anschluss dazu noch einmal gesondert an die ostdeutschen Ministerpräsident:innen gewandt, da es bei der geplanten Entschädigung für die bei der Rentenüberleitung benachteiligten Berufsgruppen – wie die ehemaligen Reichsbahner:innen – insbesondere auf die Kofinanzierung dieser Bundesländer ankommt. „Es ist jetzt wichtig, weiter Druck auszuüben, damit sich die Bundesländer zur Kofinanzierung bekennen. Unsere Kolleg:innen warten mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten auf eine Lösung. Hier muss jetzt endlich was passieren!“ 

Zudem wird auch weiter von der EVG in der Fläche der Druck auf die politischen Akteur:innen hochgehalten und auf das berechtigte Anliegen der Reichsbahner:innen aufmerksam gemacht, u. a. in Gesprächen mit Abgeordneten. Zuletzt hatten Vertreter:innen des „Runden Tisches“, bei der die EVG aktiv vertreten ist, den neuen Ostbeauftragten Carsten Schneider (SPD) bei der Kundgebung am 1. Mai in Halle mit dem Thema konfrontiert und eine politische Lösung der Rentenungerechtigkeit eingefordert. Auf einem Plakat war deutlich zu lesen: „Ex-DDR-Bürger sind keine Deutschen 2. Klasse”. Mit der Aktion wurde in der Öffentlichkeit gezeigt, dass viele ehemalige DDR-Bürger: innen von den heute nachwirkenden harten Folgen der Wiedervereinigung betroffen sind und wie auch die ehemaligen Reichsbahner:innen berechtigt sind, eine angemessene Entschädigung für rechtmäßig erworbenen Leistungen aus der Altersversorgung zu fordern. 

Dass das Thema auch beim DGB präsent ist, zeigte sich auf dessen 22. Ordentlichen Bundeskongress, der Mitte Mai stattfand. Dort wurde einstimmig ein Antrag beschlossen, der sich für die Schaffung eines Gerechtigkeitsfonds ausspricht. Darin wird das geringe finanzielle Volumen des Härtefallfonds kritisiert und eine Lösung gefordert, von der auch Betroffene profitieren, deren Rente nicht in Grundsicherungshöhe liegt. Auch wenn angesichts der geschilderten politischen Rahmenbedingungen die Umsetzung eines Härtefallfonds noch nicht geklärt ist: Mit dem Beschluss wurde ein weiteres Werkzeug geschaffen, um auch von Seiten des DGB weiter Druck auf die Politik auszuüben. Der Artikel gibt den Sachstand vom 30. Juni wieder.