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Interview Mitbestimmung Wahlen

Schwerbehindertenvertretung: „Wir können uns gern vor Gericht treffen“

Das Jahr 2022 hat es in sich. Betriebsratswahlen, Aufsichtsratswahlen, JAV-Wahlen - und nun stehen die Wahlen der Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen (SVP) in vielen Bahnbetrieben an. 

Olaf Rosenkranz und Uta Ehlert

Uta Ehlert (Nordwestbahn) und Olaf Rosenkranz (Erfurter Bahn) stellen sich in ihren Bereichen erneut zur SVP-Wahl. Stellvertretend für alle anderen in dieser Funktion erzählen sie uns aus dem „Leben als SVP“.

Was sind eure Aufgaben als Vertrauensperson für die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen?
Uta: Die SVP kümmern sich um schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen. Wir machen oft die Erfahrung, dass sich vor allem Beschäftigte mit Handicap im Arbeitsleben benachteiligt fühlen. Und das oftmals zu Recht. Das können wir mit unserem Wissen verhindern.

Olaf: Es geht darum, den Betroffenen das (Arbeits-)Leben zu erleichtern. Oft fehlen diesen Kolleginnen und Kollegen wichtige Informationen zu Regelungen und/oder Ansprüche, die ihnen zustehen. Hier kommen wir ins Spiel. Wichtig ist nur, dass wir im Ernstfall angesprochen werden. Es kam auch schon vor, dass Beschäftigte ein Anrecht auf bestimmte Maßnahmen hatten, es aber nicht gewusst hatten. Das darf nicht sein.

Wie sieht das genau aus?
Olaf: Das ist von Person, ihrer Beeinträchtigung oder auch dem Einsatzbereich abhängig. So kann es zum Beispiel um Arbeitszeitregelungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Bildungsplanung oder auch das Anpassen von Arbeitsabläufen gehen. SVP fungieren losgelöst vom Arbeitgeber. Unsere „Weisungen“ erhalten wir lediglich aus dem Sozialgesetzbuch oder durch andere gesetzliche Regelungen.

Uta: Geeignete Regelungen für Betroffene zu erreichen, ist immer ein holpriger Weg und kaum alleine durchzusetzen. So helfen wir beim Beantragungsprocedere für entsprechende Maßnahmen im Rahmen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung. Wir beraten, unterstützen und begleiten sehr intensiv. Das gilt für Einstellungsgespräche wie auch bei drohendem Arbeitsplatzverlust wegen eines Handicaps. Manchmal gehen wir sogar in die juristische Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, der glaubt, mit uns leichtes Spiel zu haben.

Nehmen euch die Arbeitgeber ernst?
Olaf: Wir haben erst vor knapp vier Jahren eine Schwerbehindertenvertretung bei uns ins Leben gerufen. Der Arbeitgeber erkennt seitdem mehr und mehr die Wichtigkeit unserer Funktion als SVP.
Wichtig ist, dass die Beschäftigten uns wahrnehmen und wissen, dass es uns gibt. Das macht uns gegenüber der Arbeitgeberseite stärker.

Uta: Zunehmend, ja. Dank meiner jahrelangen Tätigkeit habe ich ein dickes Fell. Stellt sich ein Arbeitgeber quer und beharrt auf Willkür, „können wir uns gern vor Gericht treffen.“ Ich habe kein Problem damit. Zusätzlich habe ich, wie auch Olaf, die Betriebsräte hinter mir. In unseren Funktionen gibt es einige Schnittmengen. Das fördert unsere Akzeptanz.

Warum ist die SVP-Wahl in den Betrieben so wichtig - wer darf wählen?
Uta: Die Kandidatinnen und Kandidaten seines Vertrauens können von jeder/m Gleichgestellten und anerkannt Schwerbehinderten im Betrieb gewählt werden. Zur Wahl stellen darf sich übrigens jeder. Ich für mich kann sagen, dass ich durch meine jahrelange Tätigkeit viel Know-how erlangt habe, was ich gern zur Verfügung stelle. Also: Wählen gehen!

Olaf: Die Wahl hat eine enorme Bedeutung für jeden Betrieb. Der Arbeitgeber sollte dadurch erfahren, dass es den Beschäftigten wichtig ist, eine SB-Vertretung zu haben. Aber auch diejenigen, die sich hier ehrenamtlich einbringen, sollten dadurch die Wertschätzung erfahren, dass man ihnen vertraut. Ohne Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen gehen viele wichtige Informationen verloren, um Ansprüche durchzusetzen. Mein Wissen als SVP geht voll und ganz an die Betroffenen, die meine Hilfe beanspruchen.