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Politik

Zukunft DB Konzern: „Gemeinwohlorientierte 
Infrastruktursparte“ –  das fordert die EVG

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Integrierten DB-Konzern bekannt. Das ist gut. Allerdings will sie auch eine „gemeinwohlorientierte Infrastruktursparte“ schaffen. Das wirft aus Sicht der EVG viele Fragen auf.

Die EVG hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich intensiv mit den den verkehrspolitischen Themen des Koalitionsvertrags befasst hat. Sie hat u.a. eine Positionierung der EVG zur „gemeinwohlorientierten Infrastruktur“ erarbeitet. Der Bundesvorstand der EVG hat diese Ende April offiziell beschlossen.

Klar ist eines: Die Eisenbahninfrastruktur ist seit Jahrzehnten hoffnungslos unterfinanziert. Sie ist überlastet und teilweise veraltet. Wenn sie jetzt auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein soll anstatt Gewinne abzuwerfen, dann ist das eine Chance und eine Herausforderung zugleich. Denn es muss vor allem geklärt werden, wie eine dauerhafte Finanzierung der Anlagen und ihrer Instandhaltung aussieht.

Und ebenso müssen die Arbeitsplätze und die Rechte der Beschäftigten in den heutigen Infrastrukturunternehmen gesichert werden!

Für die EVG sind 5 Punkte wichtig:
 
1. Die Schieneninfrastrukturfinanzierung muss auskömmlich und effektiv gestaltet werden.

Das heißt konkret:

Langfristig mehr Mittel für das gesamte System Schiene: Nur so sind Änderungen an der DB-Konzern­struktur überhaupt denkbar. Wenn die Finanzierungskreisläufe geändert werden, darf das nicht dazu führen, dass Mittel im Bundeshaushalt für das System Schiene gekürzt werden.

Der Sanierungsstau bei der Infrastruktur muss abgebaut werden. Ja, es gibt die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Darüber hinaus muss es möglich sein, alle zur Verfügung stehenden Mittel überjährig und verlässlich zu planen. 

Die Förderstruktur muss vereinfacht werden – damit Infrastrukturmaßnahmen effizienter und schneller umgesetzt werden können. 

Der DB-Konzern muss weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu günstigen Konditionen auf dem Kapitalmarkt zu refinanzieren. Dafür muss ein positives Rating bei den Kapitalgebern sichergestellt werden.

2. Die Auflösung der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge lehnen wir entschieden ab. Denn sie sichern den integrierten Konzern

Der Integrierte Konzern darf nicht „durch die Hintertür“ aufgelöst werden. Das wäre aber der Fall, wenn z. B. die Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge gekappt würden. Denn genau sie stellen sicher, dass der DB-Konzern tatsächlich integriert handeln kann: operativ und finanziell.

Der integrierte Konzern hat zahlreiche Vorteile für das System Schiene insgesamt. Er sichert aber auch den konzernweiten Arbeitsmarkt. Dieser sichert Beschäftigung und  ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels immens wichtig.

3. Die Struktur der DB-Infrastrukturgesellschaften muss erhalten bleiben

Der Betrieb und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur ist hochkomplex. Die Infrastrukturgesellschaften DB Netz AG und DB Station&Service AG haben die Kompetenz dafür über Jahrzehnte aufgebaut. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Deshalb müssen die beiden Gesellschaften in ihrer heutigen Struktur in die neue Infrastruktursparte übertragen werden. Dabei muss die Eigenständigkeit der beiden Geschäftsbereiche sichergestellt werden.

4. Die DB-Dienstleister und das Konzernprivileg erhalten

Die DB-Dienstleister sind unverzichtbar für den Eisenbahnbetrieb und für den Erhalt der Infrastruktur. Nur sie haben das entsprechende Know-How. Daher müssen das Konzernprivileg sowie das Kontrahierungsgebot verbindlich erhalten bleiben. Alle bestehenden Dienstleistungsgesellschaften müssen Teil des integrierten Konzerns bleiben. Darüberhinaus müssen die infrastrukturaffinen Dienstleistungen in die neue Infrastruktursparte integriert werden. Diese Leistungen gehören nicht dem Marktgeschehen ausgesetzt.

5. Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung ausbauen

Die Gründung einer neuen Infrastruktursparte darf in keinem der beiden bisherigen Geschäftsbereiche zu einer Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung führen. Deshalb muss auch die aktuelle Struktur der bestehenden Betriebsräte von DB Netz und DB Station &Service in die neue Sparte übertragen werden.

Hinsichtlich der unternehmerischen Mitbestimmung ist für die neue Sparte ein paritätischer Aufsichtsrat zu gründen, der auch die Arbeitnehmer:innen aus dem kleineren Geschäftsbereich der Bahnhöfe angemessen repräsentiert.

Im Umstrukturierungsprozess selbst müssen die betrieblichen Mitbestimmungsgremien ordentlich beteiligt werden. Eine Reduzierung der betrieblichen Mitbestimmung wird die EVG nicht hinnehmen!

 


Der Bundesvorstand hat Ende April das Papier beschlossen, das die Arbeitsgruppe mit ihren drei Unter-AGen in über einem Jahr erarbeitet hat. In der Arbeitsphase hat die AG immer auch den Austausch mit der Politik gepflegt, so u.a. im Mai 2022 mit dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Detlef Müller (Fotomitte).