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Mitbestimmung

InfraGO: Interessen der Beschäftigten für den gemeinsamen Weg gesichert 

Die Zusammenlegung der Infrastrukturbetriebe der Deutschen Bahn als „gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte“ - InfraGO rückt näher. Eine unserer zentralen Forderungen hierbei war stets die Erhaltung der Mitbestimmungsstrukturen.

Diese wurde jetzt in Berlin zwischen den Gesamtbetriebsräten von DB Netz und DB Station&Service vereinbart. Heike Moll, Gesamtbetriebsratsvorsitzende von DB Station&Service und Thomas Brandt, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der DB Netz unterzeichneten in gemeinsamer GBR-Sitzung die Verfahrensvereinbarung mit der DB AG. 

Damit wird der Übergang in die gemeinsame InfraGO durch eine starke Interessenvertretung begleitet. Für die Beschäftigten der beiden Unternehmen wird sich hinsichtlich ihrer tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen durch den Schritt nichts verändern. Die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen gelten auch nach Gründung der InfraGo zum Jahreswechsel weiter.
Die betriebliche Mitbestimmung bleibt auf gleichem Niveau und die Wahlbetriebe beider Unternehmen bleiben erhalten. Der Gesamtbetriebsrat wird alle bei Station&- Service entsendeten Gesamtbetriebsrät:innen aufnehmen und in einem eigenen Ausschuss wird das Thema „Personenbahnhöfe“ repräsentiert. Gleiches gilt für die entsendeten Kolleg:innen in den Konzernbetriebsrat. Die bestehenden Betriebsvereinbarungen beider Unternehmen behalten ihre Gültigkeit, bei Kollisionen gilt die Betriebsvereinbarung des aufnehmenden Unternehmens.

Für DB Station&Service war und werde es ein härterer Weg, da die Verschmelzung zur DB Netz erfolgt. „Die Verschmelzung von Netz und Station&Service ist ein Kompromiss von Gegnern und Befürwortern einer Zerschlagung der DB aus den Regierungsparteien FDP, Grünen und SPD“, sagt die GBR-Vorsitzende Heike Moll. „Diese Parteien stellen die Bundesregierung und können als Eigentümerin solche Entscheidungen treffen. Unsere Aufgabe ist es dabei, die Interessen aller Kolleg:innen zu wahren und in ihrem Sinne zu handeln. Mit dieser Grundeinstellung haben wir schnell Verbündete im Gesamtbetriebsrat der DB Netz gefunden. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung ist uns in dieser Situation etwas sehr Gutes gelungen!“

Thomas Brandt sieht in der InfraGO deutlich mehr Chancen als Risiken: „Die betrieblichen Interessenvertretungen von Netz und Station&Service haben beim Thema InfraGo von der ersten Minute an zusammengearbeitet. So konnten wir die Interessen unserer Beschäftigten schützen. Künftig stehen wir als starkes Team für Arbeitsplatzsicherheit und gute Arbeitsbedingungen.

Diese Teamfähigkeit erwarten wir jetzt auch von den Führungsmannschaften im neuen, gemeinsamen Unternehmen.“ Seitens der EVG wurde immer betont, dass für einen besseren Schienenverkehr nicht die Struktur des DB-Konzerns entscheidend ist, sondern die auskömmliche Finanzierung der Infrastruktur. Für das Gelingen der Verkehrswende muss eine langfristige Finanzierung der Schiene im integrierten Konzern sichergestellt sein.

Für EVG-Vize Kristian Loroch steht fest: „Die beste Firewall gegen eine Zerschlagung der Schiene, ist vorrangig eine gute funktionierende Infrastruktur.“


Die wesentlichen Aussagen der Verfahrensvereinbarung: 

Beschäftigungssicherung: Alle Mitarbeitenden behalten ihre Arbeitsverhältnisse! Personalabbau, Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen oder Änderungskündigungen wird es aufgrund der Verschmelzung NICHT geben! Beschäftigungsbedingungen: Entgeltleistung, Urlaub, Zulagen, betriebliche Altersvorsorge usw. basieren auf Tarifverträgen oder Konzernbetriebsvereinbarungen und gelten ohne Einschränkung für alle Mitarbeitenden weiter. Genau so gelten auch alle Betriebsvereinbarungen vor Ort und die allermeisten Gesamtbetriebsvereinbarungen weiter.

Fortbestand der Wahlbetriebsstruktur: Die heutigen acht Wahlbetriebe der DB Station&Service werden unverändert fortgeführt. Das heißt auch, alle Betriebsräte, Jugend– und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertrauenspersonen bleiben weiter zuständig.

Organisation: Der neue Geschäftsbereich Personenbahnhöfe wird für mindestens fünf Jahre eingerichtet und die Overheadstrukturen in den Querschnittsbereichen für mindestens drei Jahre unverändert aufrechterhalten. Das garantiert Prozesssicherheit und ermöglicht vernünftiges Zusammenwachsen „ohne Schnellschüsse“.

„Wir stehen damit vor einer Herausforderung, die der letzten Bahnreform gleichkommt und dieser Schritt ist nur einer von weiteren, auf einem harten Weg“, fasst EVG-Vize Kristian Loroch zusammen. „Unser einziger Job als EVG ist es, die Kolleg:innen auf diesem bestmöglich zu schützen - in allen Bereichen, wie zum Beispiel dem der Dienstleistungsunternehmen - die schon zu oft hinten angestellt wurden.“