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Alterssicherung: EVG begrüßt den Entwurf zur Grundrente

Zum 1. Januar 2021 soll sie nun endlich kommen: die Grundrente, mit der die Renten von Niedrigverdiener*innen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, durch einen Zuschlag automatisch erhöht werden. Auch Eisenbahnerinnen und Eisenbahner werden davon profitieren. Im Folgenden haben wir für Euch einige wichtige Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zusammengestellt.

Zum 1. Januar 2021 soll die Grundrente nun endlich kommen.

Fragen und Antworten zur Grundrente

Was genau ist die Grundrente und was soll mit ihr erreicht werden?

Grundgedanke: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter auch etwas davon haben. Und zwar auch dann, wenn jemand nur einen geringen Arbeitslohn erzielt hat oder auch aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Familienmitgliedern eine unterbrochene Erwerbsbiografie hatte. In diesen Fällen sind oftmals nur geringe Renten-Anwartschaften erreicht worden, die im Alter ein Leben in Würde nicht ermöglichen. Viele Rentner*innen sind heute darauf angewiesen, ihre Rente durch zusätzliche staatliche Transferzahlungen aufzustocken. Dieser Gang zum Sozialamt soll vielen von ihnen mit Hilfe der Grundrente künftig erspart bleiben.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Anspruch auf Grundrente hat, wer • mindestens 33 Jahre an „Grundrentenzeiten“ erfüllt, also in Form von Erwerbsarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten (auch Berücksichtigungszeiten) oder Zeiten mit Leistungen bei Krankheit und Reha, • und in den gesamten „Grundrenten­bewertungszeiten“, in denen Rentenbeiträge eingezahlt wurden, maximal 80 Prozent des Durchschnittsver­dienstes im Jahr erzielt hat (mindestens aber 30 Prozent).

Wie wird die Grundrente berechnet?

Grundlage sind die Entgeltpunkte, die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Wenn jemand zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt hat, entspricht das 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. In diesem Fall werden diese Entgeltpunkte verdoppelt – maximal jedoch auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr, wenn 35 Jahre an Grundrentenzeiten vorliegen. Bei 33 Jahren an Grundrentenzeiten beträgt der Höchstwert 0,6 Entgeltpunkte, zwischen 33 und 35 Jahren („Gleitzone“) steigt dieser Wert an. Die Aufwertung der Rentenpunkte erfolgt für maximal 35 Grundrentenjahre. Anschließend wird Wert um 12,5 Prozent verringert. Das soll dazu führen, dass die Gesamtrente aus eigenen Beiträgen und dem Grundrentenzuschlag umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung war.

Wer profitiert davon?

Nach Schätzungen der Bundesregierung werden rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren – vor allem viele Frauen, aber auch viele Senior*innen in Ostdeutschland.

Wird es eine Bedürftigkeitsprüfung geben?

Nein. Eine Bedürftigkeitsprüfung, die die Berechtigten gezwungen hätte, die persönlichen Einkommensverhältnisse vollständig offenzulegen und u. a. „Vermögen“ von mehr als 5.000 Euro aufzubrauchen, ist vom Tisch. Allerdings ist eine automatische Anspruchsüberprüfung durch den jeweiligen Rentenversicherungsträger vorgesehen. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Einkommen wird angerechnet, wenn es einen Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Ebenfalls angerechnet werden Kapitalerträge und ausländische Einkünfte. Darüber liegendes Einkommen wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.

Profitieren auch Bestandsrentner*innen?

Ja, auch wer aktuell bereits Rente bezieht, kann künftig von der Grundrente profitieren, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Bestandsrenten werden erst einmal vom Rentenversicherungsträger dahingehend überprüft, ob die vorhandenen Entgeltpunkte einen Grundrentenzuschlag ergeben. Falls ja, sollen Daten über weitere Einkünfte bei der Finanzverwaltung abgefragt werden.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Die erforderlichen Mittel werden durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Dieser wird ab 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden somit nicht belastet.

Wie bewertet die EVG diesen Gesetzentwurf?

Die EVG begrüßt, dass endlich die Lebensleistung von Menschen gewürdigt wird, die trotz langjähriger Arbeit bzw. aufgrund von Kindererziehung und Pflege nur wenig Einkommen erzielt und damit niedrige Rentenansprüche haben. Ebenfalls positiv werten wir, dass die Grundrente komplett aus Steuermitteln finanziert wird. Sehr kritisch sehen wir die Einkommensprüfung – sie ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber der von CDU/CSU ursprünglich geforderten und im Koalitionsvertrag verankerten Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Grundsicherung. „Das jetzt gewählte Modell erspart den Betroffenen den Weg zum Sozialamt und wird auch dazu führen, dass die verschämte Altersarmut abnimmt“, so EVG-Vize Martin Burkert. Das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf läuft derzeit. In diesem setzen wir uns gemeinsam mit dem DGB für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs ein. „Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes sollten auch zu den Grundrentenzeiten zählen“, fordert Martin Burkert.