Frauenmonat März: EVG-Frauen bleiben bei vielfältigen Themen weiter am Ball
Der März ist auch bei der EVG der Frauen-Monat. Auch wenn das Corona-Virus die geplanten öffentlichen Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag und zum EqualPayDay in Mitleidenschaft zog – wir wären nicht wir, wenn wir uns nicht auf die Schnelle eine Alternative überlegt hätten.
Schnell wurden noch Plakate zur Verfügung gestellt, mit denen sich die Kolleginnen gegenseitig fotografieren konnten – um mit den vorgeschlagenen oder auch selbst kreierten Sprüchen klare Position zu beziehen: für vollständige Gleichstellung, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz.
In Dresden beteiligten sich die EVG-Frauen am „Frauenkampftag“ des DGB, mit dem sich die DGB-Gewerkschaften für mehr Tarifbindung und für effektive Entgeltgleichheit im Freistaat einsetzten. In Magdeburg wurde der Frauentagmit einer Vorstellung der Kabarettistin Josefine Lemke gefeiert.
Zuvor hatte die Geschäftsführende Bundesfrauenleitung auf ihrer Frühjahrssitzung in Fulda die inhaltlichen Schwerpunkte für 2020 festgelegt:
Pflege. Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz, seit Anfang Januar in Kraft, wird von den EVG-Frauen als sinnvoll begrüßt. Dadurch werden Eltern und unterhaltspflichtige Kinder zukünftig erst dann vom Sozialamt für Pflegekosten herangezogen, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen.
Die Kolleg*innen nahmen sich in diesem Zusammenhang die Zeit, über die Herausforderungen von Pflegenden im Eisenbahn- und Verkehrssektor zu sprechen. Neben der besonderen Situation im Schicht- und Wechseldienst wurde auch thematisiert, dass die aktuelle Definition von pflegenden Angehörigen nicht weit genug gehe. Hiermit wird sich der Arbeitskreis der Bundesfrauenleitung weiter beschäftigen und erneut berichten.
Rente. Als „einen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende Martin Burkert die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Grundrente. Gerade die Lebensleistung von Frauen werde durch die Grundrente anerkannt. Trotzdem gebe es noch Verbesserungsbedarf. Daher müsse die EVG „bis zur Einführung der Grundrente gemeinsam mit dem DGB für weitere Verbesserungen im Gesetz werben“, so Burkert weiter.
„Gute-KiTa-Gesetz“. Die intensive Begleitung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ im vergangenen Jahr durch die Bundesfrauenleitung soll genutzt werden und eine Auswertung der Maßnahmen pro Bundesland durch die Landesverbände Frauen erfolgen.