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Interview Politik

Drei Fragen an …

... Anke Rehlinger. Sie ist Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes. Die SPD-Politikerin ist derzeit Vorsitzende der Konferenz der Verkehrsminister.

Der Ausschreibungswettbewerb gerade in der Busbranche dreht sich immer schneller – mit negativen Folgen für Beschäftigte und Kunden. Warum tun sich Bund, Länder und Kommunen mit ihren Aufgabenträgern so schwer damit, das zu stoppen?
Die Aufgabenträger müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Die bieten keine ausreichenden Möglichkeiten für soziale und qualitative Standards. Sehr langfristige Vergaben sind für Kommunen und Verkehrsunternehmen kaum verlässlich zu kalkulieren. Lange Laufzeiten werden oft hinfällig, wenn etwa durch Tarif-Abschlüsse der finanzielle Rahmen gesprengt wird. Wir im Saarland reagieren, indem wir künftig Öffnungsklauseln in den Verkehrsverträgen vorsehen, um auf Entwicklungen reagieren zu können.

EVG und ver.di haben Forderungen zum Beschäftigtenschutz und zu sozialen Kriterien im Ausschreibungswettbewerb erhoben. Wie stehen Sie dazu?
Ich gehöre zu denen, die die Interessen der Beschäftigten bereits seit langem zu Kriterien in Ausschreibungen machen wollen – neben dem, was die Länder selbst tun können mit Tariftreuegesetzen wie im Saarland. Wir haben zum Beispiel bereits 2016 in der Ausschreibung des elektrischen Regionalbahnnetzes die verpflichtende Übernahme des Personals mit Bestandsschutz für den Fall eines Betreiberwechsels vorgeschrieben.  Es kann nicht sein, dass im Zweifel das günstigste Angebot gewinnt, wenn das auf Kosten derer geht, die dann dort arbeiten.

Werden die Verkehrsminister*innen der Länder entsprechenden Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit das Thema bei der Novellierung des PBefG gelöst wird?
Ich werbe seit langem dafür. Dazu gehört, dass Aufgabenträger soziale Standards in ihren Nahverkehrsplänen definieren und diese Standards nicht nur verpflichtend Gegenstand von Ausschreibungen oder Direktvergaben werden, sondern auch von eigenwirtschaftlichen Verkehren einzuhalten sind. Der Bundesverkehrsminister hat die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes in eine Arbeitsgruppe delegiert, die nicht vom Fleck kommt. Es ist leider erkennbar, dass die Sicherstellung sozialer Standards nicht von allen Seiten prioritär verfolgt wird. Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit erforderlich.