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Tarif Soziales Politik

Sozialpolitik: Aktuelle Änderungen bei Krankenversicherung, Pflege und Rente

 

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die sich auch auf die Sozialversicherungen auswirken. Wir haben die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Krankenversicherung, Pflege und Rente zusammengestellt.

Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Pflege
Um die Folgen der Corona-Krise besser abfedern zu können, wurde ein Maßnahmenpaket vereinbart, das Pflegeheime, Pflegedienste und Pflegepersonal entlastet. Unter anderem sieht das Paket eine befristete Aussetzung bürokratischer Anforderungen vor.  

So wird der Pflege-TÜV, bei dem die Qualität von Einrichtungen geprüft wird, bis September ausgesetzt. Das soll die Einrichtungen von Dokumentationspflichten entlasten, Hinweisen auf Missstände wird aber weiter nachgegangen. Des Weiteren soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Heimen, die personelle Engpässe haben, mit Pflegekräften und Ärzten aushelfen, die sonst beim MDK als Kontrolleure und Begutachter tätig sind.

Um Pflegebedürftige vor dem Ansteckungsrisiko zu schützen, werden ebenso bis September keine körperlichen Untersuchungen zur Einstufung in einen Pflegegrad mehr vorgenommen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen häuslichen Beratungsbesuche werden ausgesetzt. 

Höherer Hinzuverdienst für Rentner*innen in 2020
Bundestag und Bundesrat haben Ende März das sogenannte Sozialschutz-Paket verabschiedet. Unter anderem soll mit diesem Gesetz Rentner*innen – vor allem früheren Pflegefachkräften – die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert werden. Dazu wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten von bislang 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente (in Form einer Teilrente). Die Regelung ist befristet für das Jahr 2020.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt sowohl für in diesem Jahr in Rente Gehende als auch für Bestandsrentner*innen. Bei Renten wegen Erwerbsminderung bleibt es bei den bisherigen Hinzuverdienstregelungen.

Vereinfachter Zugang zu Grundsicherung
Mit dem Sozialschutz-Paket wurde zudem der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung, auch im Alter, unbürokratisch vereinfacht. Dafür wird in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Wer zwischen Anfang März und Ende Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt. 

Zudem werden in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See findet vorübergehend nur noch telefonisch statt. Die zentrale Telefonnummer lautet: 0800 1000 480 0.

Damit finanzielle Nachteile ausgeschlossen werden, können fristwahrende Anträge auch telefonisch, schriftlich oder über die Online-Dienste gestellt werden. In dringenden Fällen kann ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte den Namen, die Versicherungsnummer der Rentenversicherung und der Krankenversicherung, die Bezeichnung der beantragten Leistung (z.B. Altersrente für besonders langjährig Versicherte), das Datum und eine eigenständige Unterschrift enthalten. Dieser Antrag sollte gesandt werden an:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Alternativ können Versicherte Anträge auf elektronischem Weg über die Internetseite stellen:  www.deutsche-rentenversicherung.de

Für alle Fragen rund um die Rente stehen selbstverständlich auch die Versichertensprecher*innen telefonisch zur Verfügung.