Grünes Licht im Bundestag: Die Grundrente kommt - endlich!
„Die Grundrente kommt - endlich!“, begrüßte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Verabschiedung des Grundrentengesetzes im Deutschen Bundestag. „Damit wird die Lebensleistung vieler Menschen anerkannt, die jahrzehntelang zu niedrigen Einkommen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben – vor allem Frauen. Es war gerade mit Blick auf die Betroffenen allerhöchste Zeit, dass CDU und CSU ihren massiven Widerstand aufgegeben haben.“
Wer berechtigt ist, erhält ab 1. Januar 2021 einen Zuschlag zur Rente – und zwar automatisch nach Prüfung durch die Rentenversicherung. Allerdings wird die Auszahlung aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes erst ab Juli 2021 schrittweise - aber auf jeden Fall rückwirkend - erfolgen.
Mit dem Grundrentengesetz wird zudem eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener*innen stärker gefördert. Kurzfristig hatten CDU/CSU und SPD beschlossen, die Einkommensgrenze, bis zu der eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert wird, von monatlich 2.200 auf 2.575 Euro zu erhöhen. Der dafür gezahlte Zuschuss wird von 144 Euro auf bis zu 288 Euro im Jahr verdoppelt.
Beide Maßnahmen begrüßt die EVG ausdrücklich. Allerdings bleibt es aus EVG-Sicht notwendig, die Einkommensgrenze künftig zu dynamisieren.
Info: Rentenanpassung 2020
Die Renten stiegen zum 1. Juli 2020 in den alten Bundesländern um 3,45 Prozent und in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent. Im Zuge der Erhöhung der Renten erfolgte im Juli 2020 auch die entsprechende automatische Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag für Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen beträgt 0,7 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das satzungsgemäße Bruttoeinkommen setzt sich zusammen aus:
- dem bescheinigten Bezug von Rente/Gesamtversorgung,
- dem Ruhegehalt, ggf. plus Rente, d.h. Gesamtversorgung,
- Zusatzrenten - auch aus tariflichen Leistungen, betrieblicher Altersversorgung
- jedoch keine Witwen- bzw. Witwerrenten.
Bei Rückfragen zur Höhe des Mitgliedsbeitrages oder der Aktualisierung des Bruttoeinkommens stehen die EVG-Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.