Personenbeförderungsgesetz: Absicherung für Busfahrer*innen gehört ins Gesetz!
Die EVG hebt die Hand - und sagt, worauf es bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ankommt: auf einen wirksamen Schutz der Beschäftigten. Denn offenbar kommt jetzt Bewegung in das bereits im Koalitionsvertrag hinterlegte Vorhaben.
Die EVG kritisiert in einem Schreiben an die politischen Entscheidungsträger, dass die derzeitige Organisation des Ausschreibungswettbewerbs „die Funktionsfähigkeit des ÖPNV zunehmend in Frage“ stelle. Unser Hauptkritikpunkt: Busunternehmen mit eigenwirtschaftlichen Angeboten können heute die qualitativen, sozialen und tariflichen Standards der Aufgabenträger umgehen.
In jüngster Zeit häufen sich die fehlgeschlagenen Betriebsaufnahmen. Bisweilen werden Aufträge von den überforderten Busunternehmen sogar zurückgegeben: weil Fahrzeuge fehlen oder Personal oder beides. Die EVG fordert daher im PBefG die Regelung, „dass vom Aufgabenträger vorgegebene soziale, qualitative und ökologische Standards auch von eigenwirtschaftlichen Antragstellern im ÖPNV eingehalten werden müssen.
Kommunen brauchen Rechtssicherheit, Fahrgäste brauchen Qualität und Verlässlichkeit, und Beschäftigte brauchen die Sicherheit, dass auf ihrem Rücken kein unfairer Wettbewerb mit Sozialdumping ausgetragen wird.“
Zweite zentrale Forderung der EVG: Beim Auftragnehmer-Wechsel „muss der neue Betreiber verpflichtet werden, allen betroffenen Beschäftigten ein verbindliches Übernahmeangebot zu mindestens dem gleichen Lohn und gleichen Arbeitsbedingungen zu machen.“
Die EVG greift einen weiteren wichtigen Punkt auf: Im ÖPNV gibt es immer mehr neue Angebote, die auf digitalen Plattformen beruhen, z.B. On-Demand-Verkehre. Sie können aus Sicht der Gewerkschaft „den ÖPNV ergänzen und unterstützen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie in das bestehende ÖPNV-System integriert werden und Kommunen entsprechende Genehmigungs- und Regulierungsrechte erhalten.“ Die EVG fordert daher, das PBefG auch auf solche Plattformanbieter zu erweitern. Damit bekämen die Kommunen auch die Möglichkeit, auch für solche Verkehre verbindliche Vorgaben zu machen.