Fonds soziale Sicherung: Eure Leistungen laufen weiter
Der Fonds soziale Sicherung bietet seine Leistungen weiter für alle EVG-Mitglieder an. Auch wenn ihr in einem Betrieb arbeitet, in dem aktuell die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft gelten.
Rechtlich ist derzeit noch nicht geklärt, ob die Fonds-Angebote vom Tarifeinheitsgesetz (TEG) erfasst werden. Die Auffassung der EVG ist: Auch wenn diesen Leistungen ein Tarifvertrag zugrunde liegt, sind sie anders zu behandeln als bspw. Entgelt- oder Manteltarifverträge, die grundsätzlich auf alle Beschäftigten Anwendung finden können. Denn beim SozialsicherungsTV handelt sich um einen Tarifvertrag, der soziale Leistungen immer nur und ausschließlich für die Mitglieder unserer Gewerkschaft vorsieht.
Tarifverträge, deren persönliche Geltungsbereiche jeweils auf die eigenen Mitglieder beschränkt sind, kollidieren aber nicht miteinander und werden daher auch nicht verdrängt.
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